Vorlage - VII/STR/BM/0418/21-1
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,
die Umsetzungsfrist des Beschlusses VII/STR/BM/0418/21 (Übertragung der Aufgabe - Vergabe öffentlicher Aufträge auf die gemeinsame Vergabestelle der Gemeinde Elsteraue – Interkommunale Zusammenarbeit) auf den 01.01.2026 zu ändern.
Gesetzliche Grundlage: | §§1 ,2 Abs. 1, 3 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) |
bereits gefasste Beschlüsse: | VII/STR/BM/0418/21 |
aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Unter Bezugnahme auf die Informationsvorlage Nr. VII/STR/BM/0801/23 – Update: Übertragung der Aufgabe – Vergabe öffebntlicher Aufträge auf die Gemeinsame Vergabestelle der Gemeinde Elsteraue und die dort zu findenden Gründe soll die Umsetzungsfrist der Ursprungsvorlage – wie im Beschlusstext genannt - auf den 01.01.2026 geändert werden.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
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