Vorlage - VII/STR/BM/0536/22-1
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,
die in der Anlage beigefügte 1. Änderung der Ehrungssatzung der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: |
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bereits gefasste Beschlüsse: | VII/STR/BM/0536/22 |
aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Im vergangenen Jahr, rief ein Brief an die CDU-Fraktion von Herrn Alfred M. Molter (siehe Anlage) den verdienten Zeitzer Stadtrat, Dechant, Ehrendomherr und Pfarrer der kath. Gemeinde St. Peter und Paul, Clemens-Wittelsbach ins Gedächtnis, dessen Inhalt aufhören ließ. Frau Späte, Vorsitzende der CDU-Fraktion im Stadtrat bat die Verwaltung zu prüfen, in welcher Weise eine Würdigung so erfolgen kann, dass diese nachhaltig ist.
Aufgrund der Nähe zur kath. Gemeinde, nahm Frau Weber Kontakt mit Pfarrer Dr. Jürgen Wolff auf, um das Thema mit ihm zu besprechen und Ideen zu sammeln. Neben dem Thema „Wittelsbach“ wurde über die vielen ehrenamtlichen Helfer besprochen, die „einfach machen“, ohne dass eine Wertschätzung erfolgt oder diese wirklich wahrgenommen werden. Im Ergebnis des Austausches wurde die Idee eines besonderen Ehrenamtspreises speziell für solche Ehrenamtliche geboren, der den Namen „Clemens-Wittelsbach-Preis“ tragen soll und an dessen Wirken anknüpft.
Neben der katholischen Gemeinde St. Peter und Paul nahm Pfarrer Dr. Wolff auch Kontakt zu den übrigen Kirchgemeinden des Altkreises Zeitz auf, um den Preis gemeinsam mit diesen und der Stadt Zeitz zu stiften und das Auswahlgremium zu stellen. Erstmals soll der Preis in diesem Jahr gemeinsam mit den übrigen Ehrenamtspreisträgern zum Empfang des Zuckerfestes verliehen werden. Die Preisträgerin soll genauso, wie die übrigen Ehrenamtspreisträger mit einer Urkunde geehrt werden und sich in das Gästebuch der Stadt Zeitz eintragen können. Hierzu ist eine kleine Ergänzung der Ehrungssatzung erforderlich, wie in der Anlage beigefügt.
Zur Person Clemens Wittelsbach:
Priester, Verfolgter des NS-Regimes, Stadtrat, Geistlicher Herr und Ehrendomherr, geb. am 23.12.1897, gestorben 08.10.1972, war in Zeitz Pfarrer in der kath. Pfarrei St. Peter und Paul in der Zeit von 1934 bis 1969.
Auf der Info-Tafel, die sich an der Stützmauer zur Einfahrt in das Schloss Moritzburg in Zeitz befindet, ist über ihn (auszugsweise) zu lesen:
„Bereits während seines Theologie-Studiums in den 20er Jahren engagierte sich der spätere Dechant der katholischen Gemeinde Zeitz politisch. Clemens Wittelsbach war 1923-31 als Pfarrer in Halle/ Ammendorf tätig. Ab 1931 wirkte er als Pfarrer in Westfalen. Wohl aufgrund von kritischen Äußerungen gegen die Nazis wurde er 1934 in eine andere westfälische Gemeinde versetzt. Er wurde wegen Vergehen gegen das so genannte „Heimtückegesetz" angeklagt, mehrfach von der Geheimen Staatspolizei vernommen und 1936 zu 13 Monaten Haft verurteilt.
Wittelsbach musste die Haft jedoch nicht antreten, sondern kam „auf Bewährung" frei. Er wurde dann Pfarrer der katholischen Gemeinde Zeitz. Auch hier kam es zur Überwachung durch die Geheime Staatspolizei. Häufig wurde er zu Verhören nach Halle gebracht. Die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe waren: „Erziehung der Jugend entgegen dem Geiste der HJ" und „die Fürsorge für Kriegsgefangene und Zivilarbeiter".
Dechant Wittelsbach setzte sich ab 1938 für Siegfried Fürst ein. Fürst war Mitbegründer der Zeitzer Volkshochschule und wurde aufgrund der nationalsozialistischen Rassengesetz-gebungen verfolgt.
1944 wurden jüdische Frauen aus dem Westen Deutschlands verschleppt um bei der BRABAG (Braunkohle-Benzin Aktiengesellschaft) zu arbeiten. In der BRABAG hatte man jedoch keine Verwendung für weibliche Häftlinge. So war zu befürchten, dass die Frauen in andere Konzentrationslager gebracht würden. Pfarrer Clemens Wittelsbach setzte sich dafür ein, dass 32 der weiblichen Häftlinge in den Räumen der 1939 zwangsweise geschlossenen katholischen Schule untergebracht wurden. Durch Unterstützung des Pfarrers konnten die Lebensbedingungen für die Häftlinge verbessert werden. Die Frauen verrichteten weiterhin Zwangsarbeit bei der „Organisation Todt" oder in umliegenden Werken. Im Februar 1945 wurden die Frauen dennoch nach Theresienstadt deportiert. Es verblieben lediglich 5 Mädchen
in Zeitz. Bis auf zwei Frauen überlebten die Frauen das Konzentrationslager und kamen im Mai 1945 frei.“
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Änderungssatzung der Ehrungssatzung
Synopse der Ehrungssatzung
Lesefassung der Satzung inkl. 1. Änderung
Brief von Alfred M. Molter
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