Vorlage - VII/STR/20/0845/23
|
|
Ohne
Gesetzliche Grundlage: | § 84 Abs. 2 Pkt. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 20 Abs. 3 Pkt. 1 Hauptsatzung der Stadt Zeitz |
bereits gefasste Beschlüsse: |
Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: |
keine |
Begründung:
Gemäß § 84 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen rechtzeitig vor der Beschlussfassung des Stadtrates zu hören. Zu den wichtigen Angelegenheiten gehört unter anderem die Veranschlagung der Haushaltsmittel, soweit es sich um Ansätze für den Ortschaftsrat handelt.
Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2023 konnte nicht ausgeglichen werden.
Der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge beläuft sich auf 59.241.400 Euro.
Der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen beläuft sich auf 72.984.100 Euro.
Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit im ordentlichen
Ergebnis von 13.742.700 Euro.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 17.169.600 Euro
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 20.101.700 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.916.500 Euro festgesetzt.
Die für die Ortschaft veranschlagten Mittel sind als Anlage beigefügt.
Der Ortschaftsrat berät über die veranschlagten Mittel für die Ortschaft und erteilt die Stellungnahme zum Protokoll.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
|
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Haushaltsplan Ortschaft