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Vorlage - VII/STR/20/0845/23  

Betreff: Anhörung des Ortschaftsrates zur Haushaltssatzung 2023 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beteiligung einer Ortschaft
Verfasser:SG Haushaltswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
07.06.2023 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Zangenberg Anhörung
13.06.2023 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Pirkau Anhörung
26.06.2023 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau    
Ortschaftsrat Nonnewitz Anhörung
20.06.2023 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Kayna Anhörung
22.06.2023 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna      
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
26.06.2023 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Würchwitz Anhörung
27.06.2023 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
04.07.2023 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen zur Kenntnis genommen   

Ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 84 Abs. 2 Pkt. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes

Sachsen-Anhalt

§ 20 Abs. 3 Pkt. 1 Hauptsatzung der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

 

keine

 

Begründung:

Gemäß § 84 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen rechtzeitig vor der Beschlussfassung des Stadtrates zu hören. Zu den wichtigen Angelegenheiten gehört unter anderem die Veranschlagung der Haushaltsmittel, soweit es sich um Ansätze für den Ortschaftsrat handelt.

 

Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2023 konnte nicht ausgeglichen werden.

 

Der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge beläuft sich auf  59.241.400 Euro.

Der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen beläuft sich auf 72.984.100 Euro.

 

Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit im ordentlichen

Ergebnis von         13.742.700 Euro.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf     17.169.600 Euro

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf     20.101.700 Euro

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.916.500 Euro festgesetzt.

 

Die für die Ortschaft veranschlagten Mittel sind als Anlage beigefügt.

Der Ortschaftsrat berät über die veranschlagten Mittel für die Ortschaft und erteilt die Stellungnahme zum Protokoll.

 
 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

 

 Haushaltsplan Ortschaft