Vorlage - VII/STR/20/0846/23
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Ohne
Gesetzliche Grundlage: | § 84 Abs. 2 Pkt. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
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bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/20/0534/0405/17 und VI/STR/20/0612/2610/17 |
aufzuhebende Beschlüsse: |
keine |
Begründung:
Aufgrund der Situation, dass der Haushaltsausgleich zur Haushaltsplanung 2018 nicht erreicht werden konnte, war die Stadt Zeitz verpflichtet, auf Grundlage des §100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen.
Dieses Haushaltskonsolidierungskonzept wurde mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2018 beschlossen.
Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes im Jahr 2027 ist das Haushaltskonsolidierungskonzept jährlich fortzuschreiben.
Der Ortschaftsrat berät über die Maßnahmen, die die Ortschaft betreffen und gibt dazu die Stellungnahme zum Protokoll.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2023-2027 der Stadt Zeitz
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Haushaltskonsolidierungskonzept 2023-2027 (3374 KB) |