Vorlage - VII/STR/14/0848/23
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Der Stadtrat beschließt die vorliegende 3. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung (RPO) gemäß Anlage.
Gesetzliche Grundlage: | § 140 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) | |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine | |
aufzuhebende Beschlüsse: | Keine
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Begründung: Durch Änderungen der Rechtsgrundlagen, ab 01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt die Unterschwellenvergabeordnung, europäische Rechtsprechung zum zwingenden Wettbewerb bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen und unter Berücksichtigung von Wertanpassungen als Ergebnis der inflationären Wirtschaftsentwicklung wurde eine Korrektur der Rechnungsprüfungsordnung notwendig. Bei der Korrektur flossen sowohl redaktionelle Änderungen als auch mögliche zukünftige strukturelle Änderungen in der Verwaltung mit ein.
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1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
3. Änderung der RPO
Synopse zur 3. Änderung RPO
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz Überarbeitung dritte Änderung 2023 (125 KB) | |||
2 | Synopse zur 3. Änderung RPO2023 (82 KB) |