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Vorlage - VII/STR/32/0853/23  

Betreff: Hundewiesen in der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Vorberatung
20.06.2023 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
29.06.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.07.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bild Hundewiesen

Es werden die

 

  • Wiese am Kalktor/Altenburger Straße
  • Wiese ehemaliges Tierheim, Tröglitzer Straße 13b

als Hundewiesen ausgewiesen, auf denen entsprechend ein Hundekotbeutelspender und ein Abfallbehälter aufgestellt und mittels eines Schildes „Hundewiese“ als solche gekennzeichnet werden.


 

Gesetzliche Grundlage:

Gefahrenabwehrverordnung § 4 Abs. 3 der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/32/0690/1503/18

aufzuhebende Beschlüsse:

VI/STR/32/0690/1503/18

 

 

Begründung:

Nach § 4 Abs. 3 Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz sind Hunde innerhalb der geschlossenen Ortschaft an der Leine zu führen. Eine Ausnahme hiervon gilt nur auf ausgewiesenen Hundewiesen.

 

Von Bürgern der Stadt Zeitz ist seit geraumer Zeit der Wunsch nach Einrichtung von Hundewiesen geäert worden.

 

Um diesen Wunsch umzusetzen, wird die Einrichtung von Hundewiesen an den 2 Standorten

 

  1. Wiese am Kalktor/Altenburger Straße
  2. Wiese ehemaliges Tierheim, Tröglitzer Straße 13b

vorgeschlagen.

 

Beide Grundstücke befinden sich in städtischem Eigentum und stehen damit sofort zur Verfügung.

 

Die Hundewiesen sollen als Auslaufmöglichkeiten auch ohne Leine für die Hunde dienen. Die Verantwortung für den Hund sowie alle anderen Halterpflichten, wie die Beseitigung des Hundekots, die ständige Beaufsichtigung etc., verbleiben bei dem Hundehalter.

 

Eine Einzäunung der Flächen ist nicht notwendig und auch nicht vorgesehen.

 

Die Hundewiesen werden mittels SchildesHundewiese“ gekennzeichnet. Des Weiteren werden ein Hundekotbeutelspender sowie ein Abfallbehälter zur Verfügung gestellt.

 

Nachfolgend sind die voraussichtlichen Kosten für Anschaffung und Unterhaltung aufgeführt:

 

Schilder     ca. 500,00 €

Hundekotbeutelspender   vorhanden

Abfallbehälter     vorhanden

Rasenmahd am Kalktor   481,95 € (3 x in 2023)

Rasenmahd Tröglitzer Straße  499,80 € (3 x in 2023)

Grundberäumung der beiden Flächen 416,50 € (einmalig)

 

Als Anlage sind die Kartenausschnitte zu den Standorten beigefügt.


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 55110

Sachkonto: 522103

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Kartenausschnitte 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bild Hundewiesen (309 KB)