Vorlage - VII/STR/32/0859/23
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Der Stadtrat beschließt
das Aufstellen einer weiteren stationären Messsäule in Zeitz, Tröglitzer Straße.
Gesetzliche Grundlage: | § 16 Abs. 2 ZustVO SOG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Als Maßnahme zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürger im Straßenverkehr, dient die Überwachung des fließenden Verkehrs durch Geschwindigkeitskontrollen.
Durch Bürger wird das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit angemahnt. Zur Prüfung, ob es sich objektiv um tatsächliche Geschwindigkeitsüberschreitungen in entsprechendem Maße handelt, nutzte die Stadt Zeitz einen „Smiley“-Zählertafel. Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden technischen Parameter für verwertbare Messungen vorliegen, kam dieser bereits an verschiedenen Orten zum Einsatz.
Das Gerät ist technisch in der Lage, die gefahrenen Geschwindigkeiten zu messen und anzuzeigen. Es kann aber auch in zwei Richtungen gleichzeitig messen und die dabei erfassten Werte entsprechend auswerten.
Eine der Messstellen befand sich vom 11. bis 31. Mai 2023 in der Tröglitzer Straße in Zeitz. Die Auswertung der Daten ergab eine Gesamtzahl an Messungen von 76.125 Fahrzeugen (beide Richtungen).
Hiervon fuhren 49.102 Fahrzeuge mindestens 60 km/h. Dies entspricht 64,5 %.
Die gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug hierbei 159 km/h.
Als Anlagen sind 3 Übersichtigen beigefügt.
Anlage 1 zeigt die gesamten Messungen. Dabei stellt der orangefarbene Balken die Fahrzeuge stadteinwärts dar und der blaue Balken die Fahrzeuge stadtauswärts.
Anlage 2 enthält nur die relevanten Messungen (Überschreitung mit minde. 10 km/m).
Anlage 3 zeigt die Verteilung auf die Wochentage.
Aufgrund der Nähe zum Naetherbad sowie zum Freibad, ist der Bereich durch Fußgänger hoch frequentiert. Solch eine hohe Zahl an Geschwindigkeitsüberschreitungen zeigt die Notwendigkeit einer regelmäßigen Verkehrsüberwachung zur Herstellung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und auch zur Verbesserung des Verhaltens der Fahrzeugführer.
Zur Realisierung der Verkehrsüberwachung wird eine weitere Messsäule mit einem Geschwindigkeitsmessgerät zum Messen in beide Richtungen benötigt. Hierfür müsste eine entsprechende Ausschreibung (siehe Anlage 4) zur Errichtung und zum Betrieb einer Messsäule vorgenommen werden.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung: Mittel sollen über Fallpauschale abgedeckt werden – keine Investitonskosten für die Stadt Zeitz.
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Anlage 1 zeigt die gesamten Messungen. Dabei stellt der orangefarbene Balken die Fahrzeuge stadteinwärts dar und der blaue Balken die Fahrzeuge stadtauswärts.
Anlage 2 enthält nur die relevanten Messungen (Überschreitung mit minde. 10 km/m).
Anlage 3 zeigt die Verteilung auf die Wochentage.
Anlage 4 mögliche Ausschreibungskriterien
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 (207 KB) | |||
2 | Anlage 2 (198 KB) | |||
3 | Anlage 3 (207 KB) | |||
4 | Anlage 4 (28 KB) |