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Vorlage - VII/STR/32/0862/23  

Betreff: 1. Änderung des Vertrages über die Aufnahme und Verwahrung von Fund- und herrenlosen sowie eingezogenen Tieren in der Stadt Zeitz vom 19. März 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Vorberatung
20.06.2023 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
29.06.2023 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.07.2023 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1. Vertragsänderung Tierheim

Der Stadtrat beschließt,

 

die 1. Änderung des § 7 Abs. 1 des Vertrages über die Aufnahme und Verwahrung von Fund- und herrenlosen sowie eingezogenen Tieren in der Stadt Zeitz vom 19. März 2021.


 

Gesetzliche Grundlage:

§§ 965-984 BGB Fundrecht

§ 14 HundeG LSA i.V. Nr. 2 zu § 14 VwV HundeG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz ist die zuständige Behörde im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der §§ 965-984 BGB zum Fundrecht, hier insbesondere in Bezug auf Fundtiere und herrenlose Tiere. Ebenso ist sie nach § 14 HundeG LSA i.V.m. Nr. 2 zu § 14 VwV HundeG LSA für die Sicherstellung von gefährlichen Hunden zuständig, soweit die Hundehalter ihren Pflichten nach dem HundeG LSA nicht nachkommen.

Die Stadt überträgt dem Verein die kommunale Aufgabe der Aufnahme und Verwahrung von Fundtieren, herrenlosen und eingezogenen Tieren, die auf dem Territorium der Stadt Zeitz aufgefunden werden.

 

Angesichts der in den letzten Monaten angespannten wirtschaftlichen Lage, auf Grund der drastischen Kostenexplosion, ist es dringend erforderlich, zeitnah die Finanzierung und somit das Weiterbestehen des Zeitzer Tierheimes auch für die Zukunft sicherzustellen!

 

Mit Schreiben vom 30. März 2023 beantragte der Tierschutzverein Tierschutz Zeitz e.V. die Erhöhung des im § 7 Abs. 1 des Vertrages über die Aufnahme und Verwahrung von Fund- und herrenlosen sowie eingezogenen Tieren in der Stadt Zeitz festgelegten Pauschalsatzes von 1,00€/Einwohner auf 1,50 €/Einwohnerckwirkend zum 01. Januar 2023.

Im Dezember 2022 betrug die Einwohnerzahl 28.687. Diese ist Grundlage für die Zahlung des Pauschalsatzes für das Jahr 2023. Die Gesamtausgaben würden sich um 14.343,50 € auf 43.030,50 € erhöhen.

 

Die Erhöhung wurde bei allen, das Tierheim Zeitz nutzenden Behörden (Verbandsgemeinden Wethautal, Elsteraue und Droyßig sowie die Stadt Teuchern) beantragt.

 

Bereits in einem zuvor geführten Gespräch am 22. März 2023 wurde von den Vertretern des Tierschutzvereins e.V. nachvollziehbar die finanzielle Situation aufgrund der stark gestiegenen Ausgaben, z.B. Tierarztkosten, Energie, Anhebung Mindestlohn etc. erläutert.

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 12200

Sachkonto: 545800

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen: 1. Änderung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Vertragsänderung Tierheim (60 KB)