Vorlage - VII/STR/32/0862/23
|
|
Der Stadtrat beschließt,
die 1. Änderung des § 7 Abs. 1 des Vertrages über die Aufnahme und Verwahrung von Fund- und herrenlosen sowie eingezogenen Tieren in der Stadt Zeitz vom 19. März 2021.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 965-984 BGB Fundrecht § 14 HundeG LSA i.V. Nr. 2 zu § 14 VwV HundeG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | Keine |
Begründung:
Die Stadt Zeitz ist die zuständige Behörde im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der §§ 965-984 BGB zum Fundrecht, hier insbesondere in Bezug auf Fundtiere und herrenlose Tiere. Ebenso ist sie nach § 14 HundeG LSA i.V.m. Nr. 2 zu § 14 VwV HundeG LSA für die Sicherstellung von gefährlichen Hunden zuständig, soweit die Hundehalter ihren Pflichten nach dem HundeG LSA nicht nachkommen.
Die Stadt überträgt dem Verein die kommunale Aufgabe der Aufnahme und Verwahrung von Fundtieren, herrenlosen und eingezogenen Tieren, die auf dem Territorium der Stadt Zeitz aufgefunden werden.
Angesichts der in den letzten Monaten angespannten wirtschaftlichen Lage, auf Grund der drastischen Kostenexplosion, ist es dringend erforderlich, zeitnah die Finanzierung und somit das Weiterbestehen des Zeitzer Tierheimes auch für die Zukunft sicherzustellen!
Mit Schreiben vom 30. März 2023 beantragte der Tierschutzverein – Tierschutz Zeitz e.V. die Erhöhung des im § 7 Abs. 1 des Vertrages über die Aufnahme und Verwahrung von Fund- und herrenlosen sowie eingezogenen Tieren in der Stadt Zeitz festgelegten Pauschalsatzes von 1,00€/Einwohner auf 1,50 €/Einwohner rückwirkend zum 01. Januar 2023.
Im Dezember 2022 betrug die Einwohnerzahl 28.687. Diese ist Grundlage für die Zahlung des Pauschalsatzes für das Jahr 2023. Die Gesamtausgaben würden sich um 14.343,50 € auf 43.030,50 € erhöhen.
Die Erhöhung wurde bei allen, das Tierheim Zeitz nutzenden Behörden (Verbandsgemeinden Wethautal, Elsteraue und Droyßig sowie die Stadt Teuchern) beantragt.
Bereits in einem zuvor geführten Gespräch am 22. März 2023 wurde von den Vertretern des Tierschutzvereins e.V. nachvollziehbar die finanzielle Situation aufgrund der stark gestiegenen Ausgaben, z.B. Tierarztkosten, Energie, Anhebung Mindestlohn etc. erläutert.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 12200 | |
Sachkonto: 545800 | |
Bemerkung:
|
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen: 1. Änderung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 1. Vertragsänderung Tierheim (60 KB) |