Vorlage - VII/STR/32/0887/23
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Der Stadtrat beruft
Herrn Michael Kluge als Stellv. Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit ab.
Gesetzliche Grundlage: | § 15 Abs. 3 BrSchG LSA, Feuerwehrsatzung der Stadt Zeitz, LVO-FF, FwDV2 |
bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA werden Wehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger des Brandschutzes für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Mit Wirkung vom 01. September 2023 tritt Kamerad Michael Kluge als Stellv. Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz zurück.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen: