Vorlage - VII/STR/40/0907/23
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Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Annahme der Geldspende der Volksbank Halle (Saale) eG an die Städtische integrative Kindertageseinrichtung Kinderträume, Albrechtstraße 31 in Zeitz in Höhe von 3.640,00 € zu.
Gesetzliche Grundlage: | § 99 Abs. 6 S. 1 KVG LSA, § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG - LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 4 und 5 KVG - LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz in der zurzeit gültigen Fassung der Hauptausschuss.
Die Städtische integrative Kindertageseinrichtung Kinderträume, Albrechtstraße 31 in Zeitz erhält von der Volksbank Halle (Saale) eG eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 3.640,00 € für die Anschaffung eines Kinderbusses für 6 Kinder bis 3 Jahre inklusive Regen- und Sonnendach.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
keine