Vorlage - VII/STR/65/0916/23
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Gesetzliche Grundlage: | VOB, HOAI |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Die Stadt Zeitz plant eine nachhaltige Wiedernutzbarmachung für den Standort der ehemaligen Kleingartenanlage Bornpromenade in zentraler innerstädtischer Lage.
Der naturnahe Charakter der Flächen soll erhalten bleiben. Wichtig ist der Stadt die Aufwertung des Standortes als attraktiver Erholungsraum für die Freizeit und zur nachhaltigen Nutzung. Das Naturerlebnis und die Bewegung sollen dabei im Mittelpunkt stehen.
Dafür werden Wege zur Erschließung zwischen Bornpromenade und Rasberger Straße angelegt. Der Ausbau erfolgt als Schotterweg zur ausschließlichen Nutzung für Fußgänger. Durch die topografischen Bedingungen wird ein barrierefreier Weg nicht möglich sein. Teilweise werden Treppenstufen zur Überbrückung von Geländehöhen notwendig. Für Kinder sollen zusätzlich ein Balancierbalken (Stammholzelement) sowie ein Baumstumpfpfad (Stammstücke) zur Erhöhung der Attraktivität Berücksichtigung finden.
Das Gelände wird mit einem Aussichtspunkt und zwei Rastplätzen ausgestattet. Diese werden, ebenso wie die Treppenbereiche in Naturstein ausgeführt. Sitzgelegenheiten werden vereinzelt mit Holzsitzen und Lehnen, aber vorwiegend rustikal und vandalismussicher gestaltet.
Als Baumaterialien sollen ausschließlich Naturprodukte (Naturstein und Holz – vorzugsweise Robinie) Verwendung finden.
Zur Umweltbildung sollen drei Schautafeln mit den Themen „Wilder Bach“, „Geologie in Zeitz“ und „Lebensraum Wald“ sowie ein Insektenquartier aufgestellt werden.
Nahe dem Wilden Bach wird zusätzlich ein Feuchtbiotop für Molche als Ausgleichshabitat angelegt.
Flächen die durch den Rückbau der Gartengebäude brach liegen, werden mit standortgerechten und einheimischen Gehölzarten aufgeforstet. Der übrige Baum- und Strauchbestand bleibt weitgehend erhalten.
Genau Aussagen zu den Folgekosten können im Moment noch nicht gemacht werden.
Da jedoch eine naturnahe Gestaltung des Geländes geplant ist, sollten sich die Kosten für die Pflege und Unterhaltung (Mahd 1- bis 2-mal im Jahr, eventuelle Rückschnitt an Gehölzen aller 5 Jahre) sowie die Verkehrssicherheit gering halten.
Die Maßnahme entspricht dem ISEK, Leitbild der Stadt Zeitz sowie den Vorgaben des Haushaltes.
Anlagen:
Gestaltungsentwurf