Vorlage - VII/STR/65/0924/23
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Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Zeitz beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 80.000 € für die Beauftragung und Umsetzung der Elektroanlage in der Grundschule Zeitz-Rasberg.
Die Deckung wird wie folgt gesichert:
- Investitionsmaßnahme 5451013001 – Ersatz Straßenbeleuchtung
- Pos. 2: 54510.096300 (785300) Anlagen im Bau Sonstige Baumaßnahmen
- Verfügbare Verpflichtungsermächtigungen 2024 in Höhe von 350.000 €
Gesetzliche Grundlage: | § 105 KVG LSA, § 23 Hauptsatzung Stadt Zeitz |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Elektroanlage in der Grundschule Zeitz-Rasberg ist größtenteils überaltert bzw. verschlissen und längst nicht mehr den heutigen Anforderungen gewachsen.
Aus diesem Grund wurde im Frühjahr 2022 ein Planungsauftrag an ein geeignetes Ingenieurbüro für die Erneuerung der gesamten Elektroanlage erteilt.
Bei dieser Planung erfolgte - unter Beteiligung der Schulleitung - eine gesamtheitliche Betrachtung und Erfassung der erforderlichen Leistungen, nicht nur für die Hauptverteilung mit Zähleranlage einschl. Unterverteilungen, die herkömmliche Beleuchtung, Steckdosen, Schaltern und die Stromversorgung in allen Räumlichkeiten; sondern auch auf dem Gebiet der Informations-, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen sowie für elektroakustische Anlagen.
Im Ergebnis der Ende September 2022 erstellten Entwurfsplanung wies die entsprechende Kostenberechnung dafür ein Gesamtergebnis von rund 315.400,- € aus.
Auf dieser Basis wurden die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die Elektroleistungen öffentlich ausgeschrieben. Bei der Angebotseröffnung am 29.08.2023 lagen 2 Angebote vor.
Nach Prüfung und Auswertung dieser durch das Ingenieurbüro wird zur Beauftragung der Elektroarbeiten mindestens ein Finanzmittelbedarf von rd. 375.000,00 € für die Elektroarbeiten benötigt zzgl. anteilig gestiegenem Planungshonorar und möglicher Reserve für noch nicht erkannte zusätzlich erforderliche Arbeiten.
Es ist davon auszugehen, dass eine erneute Ausschreibung kein günstigeres Ergebnis erzielt.
Auch sollte nach der erfolgten Freilenkung des Schulgebäudes dieser Umstand dringend zur Erneuerung der Elektroanlage und anschließenden malermäßigen Renovierungsarbeiten genutzt werden.
Die benötigten VE-Mittel werden aus der Investitionsmaßnahme 5451013001 Position 2 Ersatz Straßenbeleuchtungsanlagen entnommen. Aufgrund des sehr spät freigegebenen Haushaltes ist eine Beauftragung in Höhe der angemeldeten VE-Summe (insgesamt 350.000 € für 2024) dieses Jahr nicht mehr realisierbar. Dadurch stehen diese Mittel zur Deckung der Mehraufwendungen für die Elektroanlage der Grundschule Rasberg zur Verfügung.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 54510 | |
Sachkonto: 096300 (785300) | |
Bemerkung: notwendiger Mehrbedarf wird aus den Investitionsmaßnahme 5451013001 Pos. 2 (VE 2024) entnommen. |
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen: