Vorlage - VII/STR/65/0968/23
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Der Stadtrat beschließt den Beitritt der Stadt Zeitz zum Verein „Lokale Aktionsgruppe Montanregion Sachsen-Anhalt Süd e.V.“ (LAG MRS e.V.) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Als ständiger Vertreter des Oberbürgermeisters wird der Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Christian Villiers zu den Sitzungen bevollmächtigt.
Gesetzliche Grundlage: | § 45 Abs. 5 Nr. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
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bereits gefasste Beschlüsse: | - |
Aufzugebende Beschlüsse | - |
Begründung:
Die LEADER-Förderung der EU ist ein bewährter Ansatz in den ländlichen Räumen, die Einwohnerinnen und Einwohner bei der zukunftsfähigen Gestaltung und Weiterentwicklung ihrer Region unterstützen. Die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) bestimmen den LEADER-Prozess in der Region und sind damit Motor der regionalen Entwicklung. Die Stadt Zeitz war bereits in der zurückliegenden Förderperiode Mitglied in der LAG Montanregion Sachsen-Anhalt Süd. Die LAG musste nach Vorgaben des Landes in der neuen Förderperiode 2021-2027 eine Rechtsform annehmen und hat sich für die Gründung eines eingetragenen Vereines entschieden, der den Namen „Lokale Aktionsgruppe Montanregion Sachsen-Anhalt Süd e.V.“ (LAG MRS e.V.) führt. Die Vereinsgründung, sowie die Bestätigung der Satzung erfolgten per Beschluss zur Mitgliederversammlung am 18.07.2022. Die Lokale Aktionsgruppe Montanregion Sachsen-Anhalt Süd e.V. bietet eine geeignete Organisations- und Rechtsform, die Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) im Bottom up-Prinzip mit den regionalen Akteuren umzusetzen. Vereinsbeiträge werden nicht erhoben, um mit dieser niedrigschwelligen Beteiligungsmöglichkeit den LEADER-Prozess für alle Interessierten offen zu gestalten. Die LAG regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben in ihrer Vereinssatzung sowie in der Geschäftsordnung des Entscheidungsgremiums der LAG.
Der Verein untergliedert sich in drei Organe: - Mitgliederversammlung - Vorstand - Entscheidungsgremium der LAG Montanregion Sachsen-Anhalt Süd
Die Mitgliederversammlung des Vereins umfasst alle Vereinsmitglieder, welche sich im LEADER-Prozess engagieren möchten und steht für die Mitarbeit von Akteuren und Bürgern jederzeit offen. Mitglieder des Vereins können natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts werden, die die Ziele des Vereins unterstützen. Eine Mitgliedschaft ist beim Vorstand des Vereins schriftlich einzureichen und bedarf dessen Zustimmung. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihren Reihen den Vorstand und auch das Entscheidungsgremium der LAG. Sie ist für die Aufstellung von Konzepten sowie Auswahlverfahren und -kriterien bezüglich der LEADER/CLLD-Entwicklungsstrategie sowie Änderungen und Ergänzungen dazu verantwortlich und trifft damit wichtige strategische Entscheidungen zum Konzept.
Der Vorstand des Vereins ist in erster Linie für Koordinierungsaufgaben, wie Organisation und Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung zuständig sowie für alle Angelegenheiten des Vereins, die nicht durch die Satzung oder gesetzliche Vorschriften ausdrücklich der Mitgliederversammlung oder dem Entscheidungsgremium zugewiesen sind. Darüber hinaus entscheidet er über die Mitgliedsaufnahme neuer Mitglieder in die Mitgliederversammlung. Der Vorstand bildet in Kooperation mit dem Burgenlandkreis die Geschäftsführung des Vereins und ist rechtlicher Ansprechpartner gegenüber dem Fördermittelgeber. Er wird unterstützt durch das beauftragte LEADER/CLLD-Management. Der Vorstand setzt sich aus drei bis zu sieben gewählten Mitgliedern zusammen; einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Protokollführer und bis zu 4 Beisitzern. Zudem unterstützt er die Organisation und Koordinierung von Maßnahmen zur Umsetzung der LEADER/CLLD-Entwicklungsstrategie. Vorsitzender ist derzeit Andy Haugk. Im Vorstand sind: Christoph Schulze als Stellvertreter, Thomas Böhm als Protokollführer, Dana Landgraph, Cornelia Holzhausen und Uwe Weiß als Beisitzer.
Das Entscheidungsgremium ist das Beschlussgremium der LAG, welches, auf der Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie, über die Passfähigkeit und Förderwürdigkeit der im Rahmen des LEADER / CLLD-Förderprogrammes eingereichten Projekte entscheidet. Es setzt sich aus Kommunalpartnern und Wirtschafts- und Sozialpartnern (private lokale Wirtschaftsinteressen/ sozial und lokale Interessen/ andere) zusammen. Eine Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 50% seiner Mitglieder anwesend sind und keine Interessengruppe mehr als 49% Stimmanteile besitzt. Es wird aus den Reihen der Vereinsmitglieder durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums zielt darauf hin, dass ein Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern sowie eine faire Vertretung spezieller Zielgruppen (Wirtschaftssektor, öffentlicher Sektor, Zivilgesellschaft und Privatpersonen), die von der lokalen Entwicklungsstrategie betroffen sind, gewährleistet wird. Es setzt sich aus dem Vorsitzenden des Vereins, einem Vertreter des Burgenlandkreises sowie max. drei weiteren Kommunen, aus jeweils einem Vertreter aus den Bereichen Landwirtschaft, Naturschutz, Kirche, Sozialbereich, Kultur, Sport, Tourismus, Unternehmen/ Wirtschaft und Privatpersonen zusammen. Es besteht die Möglichkeit, einen Vertreter eines weiteren Landkreises des LEADER/CLLD-Gebietes aufzunehmen. So wird gewährleistet, dass alle Interessengruppen ein ausgewogenes Verhältnis bilden und die erforderlichen Kompetenzen entsprechend der Handlungsfelder abgebildet werden können. Das Entscheidungsgremium wählt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Diese vertreten die LAG auch nach außen und im LEADER-Netzwerk des Landes Sachsen-Anhalts und darüber hinaus. Die Arbeit des Entscheidungsgremiums wird im Rahmen einer Evaluation geprüft. In der Folge kann dessen Zusammensetzung durch die Mitgliederversammlung verändert werden.
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Vereinssatzung und Geschäftsordnung des Vereines „Lokale Aktionsgruppe Montanregion Sachsen-Anhalt Süd e.V.“ Schreiben des Amtsgerichtes Stendal zur Eintragung des Vereins in das Vereins-register vom 19.12.2022
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1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Kostenrechnung, Amtsgericht Stendal
Geschäftsordnung f. d. Entscheidungsgremium der LAG Montageregion Sachsen-Anhalt Süd e.V.
Satzung des Vereins
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | MRS Registereintrag12.2022.pdf (654 KB) | |||
2 | Anlage 7 MRS GO.pdf (6572 KB) | |||
3 | Satzung MRS.pdf (4628 KB) |