Inhalt

Vorlage - IV/GNO/040/0020/06  

Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe - Haushaltsstelle 4640.6550 - Gerichts- und Anwaltskosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Nonnewitz
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Nonnewitz Entscheidung
15.08.2006 
Sitzung des Gemeinderates Nonnewitz ungeändert beschlossen   

Der Gemeinderat Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 15

Der Gemeinderat Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 15.08.2006 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 900,00 € auf der Haushaltsstelle 4640.6550 – Gerichts- und Anwaltskosten-.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt über die Haushaltsstelle 700.713 – AZV-Umlage-.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              § 44 Abs. 3 Pkt. 4 i.V.m. § 97 der Gemeindeordnung

              für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA)

 

 

 

Begründung:

Für die Vertretung der Rechtsanwaltssozietät Voß – Berndt –Fenzel im Rechtsstreit der Gemeinde Nonnewitz ./. Barth sind gemäß § 11 der Bundesgebührenordnung für

Rechtsanwälte (BRAGO) Gebühren in Höhe von                            1.126,99 €  entstanden.

Davon wurden mit Rechnung vom 24.03.2004 bereits             307,40 € als Abschlag

gezahlt.

Somit sind noch                                                                         819,59 €  fällig.

 

Die Mittel sind nicht im Haushaltsplan 2006 veranschlagt.

 

 

 

Renker

Bürgemeister