Vorlage - IV/GNO/040/0020/06
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Der Gemeinderat Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 15.08.2006 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 900,00 € auf der Haushaltsstelle 4640.6550 – Gerichts- und Anwaltskosten-.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt über die Haushaltsstelle 700.713 – AZV-Umlage-.
Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 3 Pkt. 4 i.V.m. § 97 der Gemeindeordnung
für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA)
Begründung:
Für die Vertretung der Rechtsanwaltssozietät Voß – Berndt –Fenzel im Rechtsstreit der Gemeinde Nonnewitz ./. Barth sind gemäß § 11 der Bundesgebührenordnung für
Rechtsanwälte (BRAGO) Gebühren in Höhe von 1.126,99 € entstanden.
Davon wurden mit Rechnung vom 24.03.2004 bereits 307,40 € als Abschlag
gezahlt.
Somit sind noch 819,59 € fällig.
Die Mittel sind nicht im Haushaltsplan 2006 veranschlagt.
Renker
Bürgemeister