Vorlage - VII/STR/75/0978/23
|
|
|
|
|
|
|
|
Die derzeit geltenden Abwassergebühren des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz basieren auf der Gebührenvorkalkulation aus dem Jahr 2020 für den dreijährigen Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023.
Infolge des Auslaufens des Kalkulationszeitraumes ist es erforderlich, eine neue Kalkulation für
einen mit dem 1. Januar 2024 beginnenden Kalkulationszeitraum zu erstellen.
Die Gebührenkalkulation hat nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA)
zu erfolgen. Nach § 5 Abs. 2b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll. Diesem Grundsatz folgend, wurden für die Jahre 2024 bis 2026 einheitliche Gebührensätze für den Eigenbetrieb kalkuliert.
Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten
ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieser drei Jahre ausgeglichen werden. Die Nachkalkulation erfolgte auf Basis der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2021 und 2022, für das Jahr 2023 wurden voraussichtliche Ist-Werte auf Basis der Kostenentwicklung zugrunde gelegt. Die Ergebnisse der Nachkalkulation wurden in den Gebührensätzen berücksichtigt.
Anlage
Entwurf des Berichtes über die Erstellung der Nachkalkulation für die Abwasserbeseitigung in
der Stadt Zeitz 2021 bis 2023 und der Gebührenkalkulation 2024 bis 2026