Vorlage - VII/STR/65/0990/23
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Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 der Stadt Zeitz „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“- als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) wird für die Flurstücke 161 und 606 der Flur 8 der Gemarkung Zeitz der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 der Stadt Zeitz „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C; Anlage 5) als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: | § 10 Abs. 1 BauGB |
bereits gefasste Beschlüsse: | § 8 und § 45 (3), Nr.4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 |
Aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Der Stadtrat Zeitz hat am 17.06.2021 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 88 der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB gefasst.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 88 ist es, durch das Bebauungsplanverfahren im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Baurecht für die Erweiterung des Lidl-Marktes an der Geußnitzer Straße Ecke Käthe-Niederkirchner-Straße und die Errichtung eines Verkaufspavillons für Backwaren mit einer Verkaufsfläche von 60 m² sowie die langfristige Sicherung des Standortes mit all seinen Erweiterungen und einer maximal zulässigen Bruttogeschossfläche (BGF) von 2.350 m² zu schaffen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurde durchgeführt.
Das Bauleitverfahren dient der Nachverdichtung, der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist eine Fläche von 7.047 m² auf und weitere Bebauungspläne sind angrenzend nicht vorhanden bzw. auch nicht in Aufstellung und erfüllt somit die Kriterien des § 13a BauGB.
Nach Auswertung der o.g. Beteiligungen erfolgt nunmehr der Abwägungs- und Satzungsbeschluss.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Anlage 1: Verfahrensvermerk
Anlage 2: Durchführungsvertrag
Anlage 3: Abwägung
Anlage 4: vorhabenbezogener Bebauungsplan (Planzeichnung Teil A und Textliche
Festsetzungen Teil B)
Anlage 5: Vorhaben und Erschließungsplan (Teil C)
Anlage 6: Begründung des Bebauungsplanes
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 1. Änderung.pdf (556 KB) | |||
2 | BP88_Vorlage Satzungsbeschluss_Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA.pdf (16 KB) | |||
3 | BP88_Vorlage Satzungsbeschluss_Anlage 3 Abwägung.pdf (538 KB) | |||
4 | BP88_Vorlage Satzungsbeschluss_Anlage 4 vorhabenbezogener B-Plan.pdf (4187 KB) | |||
5 | BP88_Vorlage Satzungsbeschluss_Anlage 5 VE-Plan.pdf (554 KB) | |||
6 | BP88_Vorlage Satzungsbeschluss_Anlage 6 Begründung.pdf (14185 KB) |