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Vorlage - VII/STR/65/0990/23  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB Nr. 88 „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
24.01.2024 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
31.01.2024 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.02.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1. Änderung.pdf
BP88_Vorlage Satzungsbeschluss_Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA.pdf
BP88_Vorlage Satzungsbeschluss_Anlage 3 Abwägung.pdf
BP88_Vorlage Satzungsbeschluss_Anlage 4 vorhabenbezogener B-Plan.pdf
BP88_Vorlage Satzungsbeschluss_Anlage 5 VE-Plan.pdf
BP88_Vorlage Satzungsbeschluss_Anlage 6 Begründung.pdf

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 der Stadt Zeitz Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“- als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) wird r die Flurstücke 161 und 606 der Flur 8 der Gemarkung Zeitz der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 88 der Stadt Zeitz Sondergebiet Nahversorgungszentrum Käthe-Niederkirchner-Straße 55 in Zeitz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C; Anlage 5) als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 wird gebilligt.

 

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB

bereits gefasste Beschlüsse:

§ 8 und § 45 (3), Nr.4 Kommunalverfassungsgesetz des  

Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz -  

KVG LSA) vom 17. Juni 2014

Aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

Der Stadtrat Zeitz hat am 17.06.2021 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 88 der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB gefasst.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 88 ist es, durch das Bebauungsplanverfahren im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Baurecht für die Erweiterung des Lidl-Marktes an der Geußnitzer Straße Ecke Käthe-Niederkirchner-Straße und die Errichtung eines Verkaufspavillons für Backwaren mit einer Verkaufsfläche von 60 m² sowie die langfristige Sicherung des Standortes mit all seinen Erweiterungen und einer maximal zulässigen Bruttogeschossfläche (BGF) von 2.350 m² zu schaffen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurde durchgeführt.

 

Das Bauleitverfahren dient der Nachverdichtung, der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist eine Fläche von 7.047 m² auf und weitere Bebauungspläne sind angrenzend nicht vorhanden bzw. auch nicht in Aufstellung und erfüllt somit die Kriterien des § 13a BauGB.

 

Nach Auswertung der o.g. Beteiligungen erfolgt nunmehr der Abwägungs- und Satzungsbeschluss.


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

 

Anlage 1: Verfahrensvermerk

Anlage 2: Durchführungsvertrag

Anlage 3: Abwägung

Anlage 4: vorhabenbezogener Bebauungsplan (Planzeichnung Teil A und Textliche

                Festsetzungen Teil B)

Anlage 5: Vorhaben und Erschließungsplan (Teil C)

Anlage 6: Begründung des Bebauungsplanes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung.pdf (556 KB)    
Anlage 2 2 BP88_Vorlage Satzungsbeschluss_Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA.pdf (16 KB)    
Anlage 3 3 BP88_Vorlage Satzungsbeschluss_Anlage 3 Abwägung.pdf (538 KB)    
Anlage 4 4 BP88_Vorlage Satzungsbeschluss_Anlage 4 vorhabenbezogener B-Plan.pdf (4187 KB)    
Anlage 5 5 BP88_Vorlage Satzungsbeschluss_Anlage 5 VE-Plan.pdf (554 KB)    
Anlage 6 6 BP88_Vorlage Satzungsbeschluss_Anlage 6 Begründung.pdf (14185 KB)