Vorlage - VII/STR/20/0994/23
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2024 und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Gesetzliche Grundlage: | § 100 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Kommunen haben für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung gem. § 100 (1) KVG LSA zu erlassen.
Die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2024 enthält:
- die Festsetzung des Haushaltsplanes,
- die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,
- die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen
(Verpflichtungsermächtigungen),
- den Höchstbetrag der Liquiditätskredite.
Der Haushaltsplan ist für die Haushaltswirtschaft der Kommune verbindlich.
Bestandteile des Haushaltsplanes sind:
- der Ergebnisplan, der die geplanten Erträge und Aufwendungen enthält und
- der Finanzplan mit den geplanten Einzahlungen und Auszahlungen.
Darüber hinaus ist der Haushaltsplan in Teilpläne / Teilhaushalte nach der Verwaltungsorganisation der Stadt Zeitz gegliedert.
In den Teilhaushalten erfolgt eine weitere Differenzierung nach Produkten, den Leistungen der Kommune.
Der Ergebnisplan 2024 konnte nicht ausgeglichen werden.
Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf 64.333.200 Euro.
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf 77.333.000 Euro.
Aus diesen Festsetzungen ergibt sich ein Defizit von 12.999.800 Euro.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 14.614.200 Euro.
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 20.259.100 Euro.
Zur Finanzierung stehen zweckgebundene Rücklagen in Höhe von 57.200 Euro zur Verfügung.
Zur Deckung ist eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 5.587.700 Euro vorgesehen.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
liegen bereits vor