Vorlage - VII/STR/BM/1001/24
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
die in der Anlage beigefügte 5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 26.10.2019.
Gesetzliche Grundlage: | § 10 KVG LSA, § 3 BauGB | ||
bereits gefasste Beschlüsse: | 12.09.2019, VII/STR/BM/0023/19 04.06.2020, VII/STR/BM/0177/20 07.04.2020, VII/STR/BM/0187/20 17.06.2021, VII/STR/BM/0380/21 31.08.2023, VII/STR/BM/0880/23
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Begründung:
Zuletzt mit Beschluss vom 31.08.2023 hat der Stadtrat der Stadt Zeitz die in der Hauptsatzung enthaltenen Regelungen zur Öffentlichen Bekanntmachung im § 21 aktualisiert und den neuen rechtlichen Anforderungen angepasst.
Unter anderem wurden die Regelungen des BauGB zur Bekanntmachung von Bauleitplänen auf die Möglichkeit der Internetbekanntmachung hin angepasst. Im Nachgang hat das Landesverwaltungsamt, Referat Bauwesen eine Arbeitshilfe verfasst, die im Hinblick auf ein zwischenzeitlich ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts neben der Internetbekanntmachung einer zusätzliche „analoge“ Bekanntmachung im Amtsblatt „empfiehlt“.
Die Hauptsatzung ist deswegen nicht rechtswidrig, sollte jedoch, so die Empfehlung um eine entsprechende Regelung ergänzt werden.
Erstaunlicherweise wird nunmehr die jahrzehntelange Praxis der (Hinweis)-Bekanntmachung in den Aushangkästen als „nicht ausreichend“ deklariert und eine andere Art der Hinweisbekanntmachung empfohlen. Auch wenn diese Rechtsauffassung diesseits nicht mitgetragen wird, sind wir dennoch gehalten (vor allem im Hinblick auf die wichtigen Bauleitpläne des Planungsverbandes „Gründe Magistrale“), den Weg zu wählen, der am sichersten erscheint.
Daher wurde im § 21 Abs. 1 ein neuer Satz 3 eingefügt, der für solche Fälle, in denen der Bundesgesetzgeber die Internetbekanntmachung, die vor allem in den Landesgesetzes vorgesehen ist, als nicht ausreichend ansieht, erneut die Bekanntmachung im Michaelboten vorsieht. Damit sollten nun alle Unsicherheiten beseitigt sein.
Diese Formulierung wurde vorab mit der Kommunalaufsicht abgestimmt, die deren Genehmigungsfähigkeit signalisierte.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Synopse
Änderungssatzung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 2024_01_16_Änderung_Hauptsatzung_Synopse (44 KB) | |||
2 | 2024_01_16_Hauptsatzung_Beschlussfassung_fünfteÄnderung (91 KB) |