Vorlage - VII/STR/32/1002/24
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Der Stadtrat beruft
Herrn Rene Heinrich als Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit ab.
Gesetzliche Grundlage: | § 15 Abs. 3 BrSchG LSA, Feuerwehrsatzung der Stadt Zeitz, LVO-FF, FwDV2 |
bereits gefasste Beschlüsse: |
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Begründung:
Gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA werden Wehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger des Brandschutzes für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Ehrenbeamte können auf eigenen Wunsch gemäß § 3 Abs. 6 Feuerwehrsatzung der Stadt Zeitz vor Ablauf ihrer Amtszeit vom Träger des Brandschutzes abberufen werden.
Mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 legte Kamerad Rene Heinrich sein Amt als Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz nieder.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig