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Vorlage - VII/STR/32/1002/24  

Betreff: Abberufung Stadtwehrleiter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Vorberatung
23.01.2024 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.02.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat beruft

 

Herrn Rene Heinrich als Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit ab.


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 15 Abs. 3 BrSchG LSA, Feuerwehrsatzung der Stadt Zeitz, LVO-FF, FwDV2

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA werden Wehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger des Brandschutzes für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen.

 

Ehrenbeamte können auf eigenen Wunsch gemäß § 3 Abs. 6 Feuerwehrsatzung der Stadt Zeitz vor Ablauf ihrer Amtszeit vom Träger des Brandschutzes abberufen werden.

 

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 legte Kamerad Rene Heinrich sein Amt als Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz nieder.

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig