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Vorlage - VII/STR/65/1011/24  

Betreff: Übertragung von Kassengeschäften an Dritte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Gebäude- u. Flächenmanagement
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
29.01.2024 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.02.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Die Stadt Zeitz überträgt gemäß § 117 Absatz 1 KVG LSA die Kassengeschäfte der Stellplätze, der Garagen und des Bahnhofs an die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH.

Die drei Verwalterverträge sind entsprechend anzupassen.

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 117 Absatz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen – Anhalt (KVG LSA)

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Die Bewirtschaftung des Bahnhofs, der Stellplätze und der Garagen ist durch drei Verwalterverträge an die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (kurz WBG) übertragen. Derzeit führt die WBG Treuhandkonten für die Ein- und Ausgaben der Stadt Zeitz. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird die Abrechnung dieser Treuhandkonten nicht korrekt in den Jahresabschlüssen der Stadt Zeitz dargestellt.

Die Kassengeschäfte müssen, um sie in den Jahresabschlüssen richtig darzustellen, an die WBG übertragen werden und diese führt die Konten unter eigenem Namen und Verantwortung. Eine Abrechnung gegenüber der Stadt Zeitz erfolgt jährlich. Abschlagszahlungen werden jedes Jahr zwischen der der Stadt Zeitz und der WBG vereinbart.

 

Der § 117 Absatz 1 KVG LSA regelt die Möglichkeit der ganz oder teilweisen Übertragung von Kassengeschäften an Stellen außerhalb der Verwaltung, wenn die ordnungsgemäße Erledigung und Prüfung nach den für die Kommune geltenden Vorschriften gewährleistet sind. Das ist bei der WBG mbH als 100 %iger Tochter der Stadt Zeitz gegeben. Die Stadt hat aufgrund ihrer Stellung als alleiniger Gesellschafter ein umfassendes Eingriffsrecht.

 

Dieser Beschluss ist im Nachgang der Beschlussfassung der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

Die anfallenden Kosten r die Kassengeschäfte werden im Haushalt eingestellt.


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 57311 und 11171

Sachkonto: Produkt 57311

                   441184, 545500, 543117

                   Produkt 111171

                 441184, 441185, 545500, 543117

Bemerkung:

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig