Vorlage - VII/STR/BM/1053/24
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Der Stadtrat beschließt die Richtlinie der Stadt Zeitz zum Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | keine |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
Aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Der Wunsch nach einer Richtlinie zum Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum wurden seitens des Stadtrates mehrmals geäußert. Die Stadt Zeitz kommt mit dieser Vorlage dem Wunsch nach.
Am 23.08.2023 wurde ein Entwurf an alle Gremienmitglieder inkl. Ortschaftsräte gesendet.
Im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport wurde der Entwurf am 18.09.2023 diskutiert und im Anschluss wurden die Änderungswünsche eingepflegt. Die angepasste Version wurde erneut an die Stadträte sowie Ortschaftsräte versendet. Zur Diskussion steht nunmehr eine nochmals überarbeitete Fassung.
Die Richtlinie soll den Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum definieren und Rahmenbedingungen schaffen, wie künftig mit derartigen Schenkungen umgegangen werden soll.
Die Übersicht über schon bestehende Denkmäler, Gedenksteine und Kunstobjekte ist nicht abschließend, sondern wird, nach Zuarbeit auch durch die Ortschaftsräte, erweitert.
Aktuell sind 84 Denkmale in Zeitz und den Ortsteilen aufgeführt.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein
Soweit keine kostenauslösenden Maßnahmen beschlossen werden. |
Produkt: 28100 | |
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Bemerkung: |
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Richtlinie der Stadt Zeitz zum Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum der Stadt Zeitz
Übersicht über Denkmale, Kunstobjekte und Gedenksteine der Stadt Zeitz und ihrer Ortsteile
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Richtlinie zum Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum_2024-05-06.pdf (1411 KB) | ||
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2 | Übersicht für Richtlinie Kunst im öffentlichen Raum - Stand 06.05.2024.pdf (2835 KB) |