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Vorlage - VII/STR/65/1054/24  

Betreff: Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 108
- Tiergartenhof - der Stadt Zeitz gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
29.05.2024 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen     
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
06.06.2024 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses      
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.06.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage1_BPlan108_Übersichtskarte.pdf
Anlage2_BPlan108_Geltungsbereich.pdf
Anlage3_BPlan108_Antrag Herr Schröder.pdf

 

Der Stadtrat beschließt:

 

r die Flurstücke 224 sowie 51/2 (anteilig gem. Anlage 1) und 59/1 (anteilig gem. Anlage 1) der Flur 17 der Gemarkung Zeitz wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 108 - Tiergartenhof - der Stadt Zeitz aufgestellt.
Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Baurechtschaffung für den Umbau und Anbau des Tiergartenhofes als Gaststätte und Hotel gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 108 nach § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligungen jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

 

Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt werden.

 

r den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 108 „Tiergartenhof“ ist gemäß § 2 (4) BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

 

 

 

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB, § 12 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108 Tiergartenhof ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als gemischte Baufläche ausgewiesen.

Der aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan entspricht somit den Zielen des Flächennutzungsplanes.

 

Das Gelände ist teilweise bereits mit dem hochrangigen Einzeldenkmal des Tiergartenhofes bebaut. Da die dort vorhandene Bebauung noch keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach den Kriterien des § 34 BauGB darstellt, ist eine Genehmigung weiterer Bauvorhaben bzw. umfangreiche Erweiterungen, wie der geplante Hotelanbau oder Nutzungsänderungen gemäß § 34 BauGB ohne verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) nicht möglich.

Um Konflikte vorab weitestgehend zu vermeiden sollen die zulässigen Nutzungen im Bebauungsplanverfahren nach öffentlicher Erörterung und Abwägung im Stadtrat geregelt werden, sodass auch für die zukünftigen Nutzer Planungssicherheit hergestellt wird.

 

Vorgesehen ist, den Tiergartenhof zukünftig als Hotel- und Gastronomieeinrichtung zu etablieren - geprägt von Modernität, Tradition und Qualität soll er wieder zu einem Anziehungspunkt für die Stadt Zeitz werden.

Das Bestandsgebäude einschließlich des alten Festsaales soll dabei in seiner jetzigen Form erhalten und denkmalgerecht saniert werden, dort werden zukünftig Gastronomie und Veranstaltungsräume untergebracht. In einem Erweiterungsbau mit Blick auf die Weiße Elster ist die Hotelnutzung geplant. Auf dem Außengelände werden zwei gastronomische Bereiche eingerichtet. Eine Lounge mit Shop, der regionale Produkte anbietet, ergänzt das Nutzungskonzept.

 

In einem Umweltbericht nach Anlage 1 BauGB werden die aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargelegt.

 


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

1 - Übersichtsplan

2 - Geltungsbereichskarte

3 - Antrag des Eigentümers

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_BPlan108_Übersichtskarte.pdf (2677 KB)    
Anlage 2 2 Anlage2_BPlan108_Geltungsbereich.pdf (2761 KB)    
Anlage 3 3 Anlage3_BPlan108_Antrag Herr Schröder.pdf (6623 KB)