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Vorlage - VII/STR/65/1071/24  

Betreff: Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung zur Dachinstandsetzung Umgebindehaus Kayna
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
04.06.2024 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.06.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     


Der Stadtrat Zeitz beschließt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 170.000 im Haushaltsjahr 2024 im Investitionshaushalt zur Dachinstandsetzung Umgebindehaus Kayna.

 

r die Auszahlung wird eine neue Haushaltsstelle geschaffen (Dachinstandsetzung Umgebindehaus Kayna).

 

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA, § 23 Hauptsatzung Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Bei der zu beantragenden Maßnahme für die Förderung der Dachinstandsetzung für das sog. Umgebindehaus in Kayna handelt es sich um ein neues Projekt, welches im Haushaltsplan 2024 nicht veranschlagt wurde und auch in der Finanzplanung nicht berücksichtigt ist.

Aufgrund der Dringlickeit des Projektes sollen nunmehr Mittel aus der Maßnahme „Instandsetzung, Modernisierung Brühl 23“, welche im Jahr 2024 nicht umgesetzt wird, als Deckungsquelle verwendet werden.

 

Bei dem Gebäude Umgebindehaus in Kayna“ handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes, ortsbildprägendes Fachwerkhaus mit im Erdgeschoss komplett erhaltener Bohlenstube aus dem Ende des 18. Jahrhunderts. Es ist das älteste Wohnhaus in Kayna. Die Wohnnutzung wurde mittlerweile aufgegeben.

Im Erdgeschoss des vorderen Teiles des Hauses befindet sich die Heimatstube des Ortsteiles Kayna mit der Präsentation lokaler Ausstellungsstücke. Große Teile des Hauses stehen leer oder werden temporär als Lager genutzt. Einen Teilbereich nutzt der Heimatverein u.a. für seine Sitzungen.

 

Das Dach des Gebäudes sowie ein darunterliegender Längsbalken sind marode und müssen

zwingend saniert werden, um den Bestand des hochgradigen Denkmales und die vorhandene Nutzung weiter zu gewährleisten. Des Weiteren besitzt das Gebäude derzeit keine zeitgemäße Heizungsanlage nach heutigen Standards, es sind nur alte Kachelöfen vorhanden. Um weitere Schäden am Gebäude und der Heimatstube zu verhindern ist eine angemessene Raumtemperatur notwendig. Die erforderliche Heizungsanlage dient der Vermeidung von Brandgefährdungen und dem sicheren Betrieb. Vor der Dachinstandsetzung und auch baubegleitend muss das Fachwerkhaus durch ein spezialisiertes Statikbüro begutachtet werden.

 

Die vorgenannten Maßnahmen sind Gegenstand der Fördermittelbeantragung und bilden die

Grundlage für später folgende Maßnahmen des Innenausbaus, um die vorhandenen historischen Objekte besser zu präsentieren und die Präsentationsfläche zu erweitern. Geplant ist auch eine Nutzung des Obergeschosses. Diese wird sich allerdings aus brandschutztechnischen Gründen auf eine Nutzung durch maximal 10 Personen beschränken. Der Treff des Heimatvereins soll ebenfalls im Gebäude verbleiben. Später soll dann ein Arbeitsplatz zur Absicherung von Öffnungszeiten der Heimatstube und zur Aufsicht geschaffen werden.

 

Das geplante Fördervorhaben entspricht dem Dorfentwicklungsplan Kayna und dem integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Zeitz.

 

Das Objekt war auf Initiative des Heimatvereins „Barbarossa“ Kayna und Umgebung e.V.

nach nahezu einheitlicher Beschlussfassung durch den Stadtrat am 17.06.2021 seitens der Stadt Zeitz erworben worden.

 

r die sogenannte Heimatstube gibt es eine Nutzungsvereinbarung vom 24.08.2023.

Die Nutzung des Obergeschosses wurde aus bautechnisch und brandschutztechnischen

Gründen auf maximal 10 Personen beschränkt.

Die Nutzer tragen eine Pauschale für Betriebskosten für Niederschlags-, Trink- und Abwasser, Wartung Feuerlöscher, Strom und Abfallgebühren.

 

r das Projekt der Dachinstandsetzung des Umgebindehauses wurde fristwahrend der Projektbogen beim LEADER-Management eingereicht.

Mit Beschluss vom 15.05.2024 wurde das Projekt von der LAG Montanregion Sachsen-Anhalt Süd als förderwürdig anerkannt. Es ist auch im zur Verfügung stehenden Finanzvolumen der LAG enthalten, d.h. es bestehen gute Aussichten, dass der zu stellende Fördermittelantrag auch mit 80 % Förderung bewilligt wird.


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:     51100

Sachkonto: 781800

Bemerkung:

 

Die Deckung erfolgt über folgende Haushaltsstelle:

51100.781800 Inst./Mod. Brühl 23

-          verfügbarer Ansatz: 250.000,00 € (Stand 07.03.2024)

r die Auszahlung wird eine neue Haushaltsstelle geschaffen (Dachinstandsetzung Umgebindehaus Kayna).

 

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig