Vorlage - VIII/STR/BM/0006/24
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz
trifft nach Ablauf der in § 50 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt bezeichneten Frist durch Beschluss folgende Entscheidung:
Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Gesetzliche Grundlage: | § 50 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
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Begründung:
Am 09.Juni 2024 wurde die Ortschaftsratswahl Pirkau durchgeführt.
Der Wahlausschuss verhandelte am 12. Juni 2024 in öffentlicher Sitzung im Friedenssaal des Rathauses Zeitz und bestätigte einstimmig das Wahlergebnis.
Die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl zum Ortschaftsratswahl Pirkau am 09. Juni 2024 erfolgte am Mittwoch, dem 12. Juni 2024. Die Einspruchsfrist endete somit am 26. Juni 2024.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig