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Vorlage - VIII/STR/BM/0009/24  

Betreff: Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Zangenberg vom 09. Juni 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Wahlbüro
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
01.07.2024 
Konstituierende Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz

 

trifft nach Ablauf der in § 50 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt bezeichneten Frist durch Beschluss folgende Entscheidung:


Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 50 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

 

 

Begründung:

 

Am 09.Juni 2024 wurde die Ortschaftsratswahl Zangenberg durchgeführt.

 

Der Wahlausschuss verhandelte am 12. Juni 2024 in öffentlicher Sitzung im Friedenssaal des Rathauses Zeitz und bestätigte einstimmig das Wahlergebnis.

 

Die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl zum Ortschaftsratswahl Zangenberg am 09. Juni 2024 erfolgte am Mittwoch, dem 12. Juni 2024. Die Einspruchsfrist endete somit am 26. Juni 2024.


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig