Vorlage - VIII/STR/OB/0012/24
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz entsendet für die Dauer der Wahlperiode in den Aufsichtsrat der Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH (SSBZ GmbH)
A) Vorschlag Stadtrat:
- Fraktion …………………. Frau / Herr ……………………………
- Fraktion ………………… Frau / Herr ……………………………
B) Vorschlag Oberbürgermeister:
Bürgermeisterin Frau Kathrin Weber
Verwaltung Frau Kerstin Hoffmann
Gesetzliche Grundlage: | § 131 Kommunal-verfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG) |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Die SSBZ Stadtreinigungs- und Service GmbH wurde mit Gesellschaftervertrag vom 16.06.2011 gegründet. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro.
Die kommunale Eigengesellschaft erbringt Leistungen betreffend die Straßenreinigung, den Winterdienst, die Papierkorbentleerung und die Sinkkastenreinigung. Die Gesellschaft ist weiter berechtigt, Tätigkeiten im Sinne von Reparaturen an Anlagen und Einrichtungen, einschließlich Transportleistungen zu erbringen, sowie ferner den Bau, den Betrieb, sowie die Unterhaltung von Einrichtungen der Stadt Zeitz zu übernehmen, insbesondere der Stadtbeleuchtung, der Grün- und Parkanlagen, von Sportstätten, Spielplätzen und Verkehrsleiteinrichtungen.
Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung.
Gesellschafterin ist die Stadt Zeitz (100 v.H.) und wird in der Gesellschafterversammlung kraft Amtes vom Oberbürgermeister Herrn Christian Thieme alleinig vertreten.
Geschäftsführer ist Herr Marcel Knabe - in Personalunion Fachbereichsleiter Technisches Zeitz
Gemäß § 23 Gesellschaftsvertrag besteht der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern.
Geborenes Mitglied des Aufsichtsrates ist der Oberbürgermeister.
Die Amtsdauer für die weiteren Mitglieder ist gebunden an die Wahlperiode des Stadtrates. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Die Abberufung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Die verbleibenden Mitglieder werden hälftig auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und zur anderen Hälfte auf Vorschlag des Stadtrates der Stadt Zeitz von der Gesellschafterversammlung (alleinig der Oberbürgermeister) bestimmt.
Der Oberbürgermeister schlägt vor:
Die Bürgermeisterin Frau Kathrin Weber und
Frau Kerstin Hoffmann
in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Auf Vorschlag des Stadtrates werden zwei weitere Vertreter entsendet, die über die jeweils notwendige wirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen sollen.
- Stadtrat / Stadträtin ……………………………………..
- Stadtrat / Stadträtin ……………………………………..
Sind zwei oder mehr Vertreter zu entsenden und kommt eine Einigung über deren Entsendung nicht zustande, finden die Vorschriften über das Verfahren zur Bildung und Zusammensetzung beschließender Ausschüsse der Vertretung Anwendung.
Anlagen:
Auszug Gesellschaftsvertrag SSBZ GmbH - § 23 Aufsichtsrat
§ 131 KVG LSA Vertretung der Kommune in Unternehmen in Privatrechtsform
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | § 131 KVG LSA (513 KB) | |||
2 | Auszug_GV-Vertrag_SSBZ (843 KB) |