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Vorlage - VIII/STR/OB/0013/24  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stabstelle Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
01.07.2024 
Konstituierende Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgestellt     
15.08.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
SWZ

Der Stadtrat der Stadt Zeitz entsendet folgende 6 Vertreter der Stadt Zeitz, vorbehaltlich der Bestellung durch die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeitz GmbH, für die Dauer der Wahlperiode in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Zeitz GmbH:

 

 

1. Oberbürgermeister    Herr Christian Thieme

 

2. Fraktion ………………………………… Frau / Herr ……………………………...

 

3. Fraktion ………………………………… Frau / Herr ……………………………...

 

4. Fraktion ………………………………… Frau / Herr ……………………………...

 

5. Fraktion ………………………………… Frau / Herr ……………………………...

 

6. Fraktion ………………………………… Frau / Herr ……………………………...


 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 131 Absatz 1 i.V.m. § 47 Absatz 1 Kommunalver-fassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG) i.V.m. dem Gesellschaftervertrag der SWZ  GmbH (22.01.2020 UR 63/2020)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz ist Gesellschafterin der Stadtwerke Zeitz GmbH  mit einem prozentualen Geschäftsanteil  von 50,5 % (6.312.500 €).

 

Weitere Gesellschafter sind

  • die GELSENWASSER AG mit einem Anteil von 24,75 % (3.093.750 €)
  • die envia Mitteldeutsche Energie AG mit einem Anteil von 24,75 % (3.093.750 €)

 

Das Stammkapital beträgt EUR 12.500.000,00.

 

Gegenstand des Unternehmens sind:

 

- die Beschaffung und Lieferung von Energie und Wasser,

- die Entsorgung von Abwasser,

- die Errichtung und der Betrieb von Anlagen für die öffentliche Versorgung

  mit Energie und Wasser sowie die Entsorgung von Abwasser,

- die Erbringung und Vermarktung von Diensten und Produkten auf den Gebieten der Abrechnung, Messung und Steuerung von Energie,

- die Erbringung von Leistungen und Diensten in den Bereichen interner und externer Kommunikation

- die Durchführung von damit im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand stehenden Bauleistungen,

- der Erwerb, die Pachtung und Verpachtung der hierzu erforderlichen Anlagen, Gebäude und Grundstücke sowie

- die mit oben aufgeführten Aktivitäten zusammenhängende Tätigkeiten .  

 

Die Organe der Gesellschaft sind: - die Geschäftsführung,

- die Gesellschafterversammlung,

- der Aufsichtsrat.  

 

Nach § 7 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern.

Die Stadt Zeitz benennt 6 Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode.

 

Die GELSENWASSER  AG und die envia Mitteldeutsche Energie AG benennen jeweils 3 Mitglieder. Die Entsendung erfolgt durch die Entsendungsberechtigten schriftlich gegenüber der Gesellschaft. Die Entsendung gilt bis zum Ablauf der Wahlperiode bzw. Neubesetzung.

Es sollten Aufsichtsratsvorsitzender und Stellvertreter benannt werden.

 

Das Amt des Vorsitzenden steht bei dessen Entsendung dem Oberbürgermeister der Stadt Zeitz zu.

Das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden steht einem von der Gelsenwasser AG benannten Aufsichtsratsmitglied zu.


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SWZ (103 KB)