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Vorlage - VIII/STR/STR/0018/24  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz in der Strukturentwicklungs- und Wirtschaftsfördergesellschaft Burgenlandkreis mbH (SEWIG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stabstelle Beteiligungsmanagement
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
01.07.2024 
Konstituierende Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgestellt     
15.08.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
SEWIG

Der Stadtrat der Stadt Zeitz entsendet in den Aufsichtsrat der Strukturentwicklungs- und Wirtschaftsfördergesellschaft Burgenlandkreis mbH den

 

  1. Oberbürgermeister   Herrn Christian Thieme

 

  1. Vertreter der Stadt Zeitz …………………………..


 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 10, Abs. 2 Gesellschaftsvertrag SEWIG

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

 

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 14.12.2022 unter Beschluss Nr. VII/STR/OB/0748/22 den Oberbürgermeister beauftragt, unentgeltlich Geschäftsanteile an der Strukturentwicklungs- und Wirtschaftsfördergesellschaft Burgenlandkreis mbH (SEWIG) in Höhe von 7,8 % zu erwerben, was demgemäß umgesetzt wurde. 

 

Die SEWIG ist ein Unternehmen des Burgenlandkreises in der Rechtsform des Privatrechts. Der Gründungsbeschluss erfolgte im Kreistag des Burgenlandkreises. Zur Eintragung im Handelsregister   am 16.02.2022 (HRB 30984) war der Burgenlandkreis zunächst alleiniger Gesellschafter.

 

Mit dem Eintritt von Gemeinden und Verbandsgemeinden als weitere Gesellschafter reduziert sich der Geschäftsanteil des Burgenlandkreise bis maximal auf 50 %.

 

Die Beteiligung der Stadt Zeitz an der SEWIG erfolgte im Wege der Abtretung und damit Übernahme der Geschäftsanteile.

 

Der Geschäftsanteilsabtretungsvertrag wurde am 1. März 2023 (UV 314/2023, Notar Dr. Radke) von der Stadt Zeitz, dem Oberbürgermeister neben anderen Gesellschaftern wirksam unterzeichnet. Der abgetretene Geschäftsanteil wird im Vertrag, unter der lfd. Nummer 10 für die Gesellschafterin Stadt Zeitz im Nennbetrag von 1.950 Euro geführt.

 

Die Organe der SEWIG (§ 7 des Gesellschaftsvertrages) sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung.

 

Neben der Regelung zur Entsendung von 5 Kreistagsmitgliedern in den Aufsichtsrat, nach  § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags können die Gemeinderäte der Städte Weißenfels, Naumburg und Zeitz je eine Person als weitere Vertretung entsenden.

 

Damit erfolgt die Entsendung des Oberbürgermeisters durch den Stadtrat der Stadt Zeitz und eines weiteren Vertreters der Stadt Zeitz in die SEWIG.

 

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SEWIG (91 KB)