Vorlage - VIII/STR/OB/0019/24
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt als Vertretung der Stadt Zeitz in die Verbandsversammlung „Planungsverband Grüne Magistrale“:
- Oberbürgermeister Christian Thieme
(geborenes Mitglied gem. § 7 (1) der Verbandssatzung)
- Fachbereichsleiter Technisches Zeitz Marcel Knabe
(§ 7 (2) der Verbandssatzung)
3. Stadtratsmitglied Frau / Herr ………………………………………
Gesetzliche Grundlage:
| § 7 Abs. 2 des Satzung „Planungsverband Grüne Magistrale“ |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Der „Planungsverband Grüne Magistrale“ hat seinen Sitz in Zeitz.
Verbandsmitglied sind als Träger der Bauleitplanung die Städte und Gemeinden:
- Hohenmölsen
- Elsteraue
- Zeitz
Dem Planungsverband obliegt die Schaffung von Bau- und Planungsrecht auf Bergbaufolgeflächen für die Realisierung der Grünen Magistrale (Energie- und Industriepark Elsteraue – Zeitz – Hohenmölsen).
Die Organe des Zweckverbandes sind:
- die Verbandsversammlung
- der Verbandsvorsitzende
Jeder Verbandsrat hat eine Stimme in der Verbandsversammlung.
Jedes Verbandsmitglied entsendet 3 Vertreter in die Verbandsversammlung.
Geborenes Mitglied ist der Hauptverwaltungsbeamte, der Leiter der jeweiligen Bauverwaltung soll ebenso Mitglied sein und dazu noch ein weiteres Stadtratsmitglied.
Die Mitglieder des Gemeinde- oder Stadtrates der Gemeinden können ohne Stimmrecht den öffentlichen Beratungen der Verbandsversammlung beiwohnen.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Verbandsversammlung Planungsverband (95 KB) |