Vorlage - VIII/STR/BM/0020/24
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
die in der Anlage beigefügte Hauptsatzung der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 8, 10 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse | - |
Begründung:
Nach § 10 Abs. 1 KVG LSA muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was nach den Vorschriften des KVG LSA der Hauptsatzung vorbehalten ist. Zudem können andere für die Kommune wesentliche Angelegenheiten in der Hauptsatzung geregelt werden.
Die Hauptsatzung wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates beschlossen und ist, genauso wie entsprechende Änderungen der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Die Beschlussvorlage wurde um die Änderungswünsche der Mitglieder des Ältestenrates und weitere redaktionelle Änderungen infolge der nochmaligen Prüfung der Satzung ergänzt bzw. angepasst. Die zusätzlichen Änderungen zur ursprünglichen Vorlage wurden in der aktualisierten Synopse gelb hinterlegt dargestellt
Gleichzeitig sind die von den Fraktionen eingereichten Änderungsanträge zur Satzung in die Synopse eingearbeitet (rechte Spalte), so dass diese im Einzelnen abgestimmt werden können.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Hauptsatzung
Synopse – sichtbare Änderungen zur aktuellen Fassung
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 2024_08_13_HauptsatzungSynopse (327 KB) | |||
2 | 2024_08_13_Hauptsatzung (388 KB) |