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Vorlage - VIII/STR/OB/0024/24  

Betreff: Beantragung von Fördermitteln im Programm STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten zur Fortführung eines Projektbüros Stadt der Zukunft Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Referat Wirtschaftliche Entwicklung
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.08.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

einen Förderantrag zur Fortführung des Projektbüros Stadt der Zukunft Zeitz für den Zeitraum 01.06.2025 bis 31.05.2029 zu stellen.

 

Das Projektbüro soll die Verwaltung der Stadt Zeitz bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten im Strukturwandel, bei der Vernetzung mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie bei Vorhaben der Kommunikation und Bürgerbeteiligung unterstützen.

r die Fortführung des Projektbüro sind insgesamt 4 Mitarbeitende vorgesehen. (1 Leitung, 2 Mitarbeitende, 1 Büroassistenz).


 


 

Gesetzliche Grundlage:

rderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerk-standorten

Investitionsgesetz Kohleregionen (Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG)

Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen

 

bereits gefasste Beschlüsse:

VII/STR/OB/0332/20 vom 11.03.2021

 

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 11.03.2021 hat der Stadtrat den Oberbürgermeister beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um ein Projektbüro Stadt der Zukunft in Zeitz zu etablieren.

 

Dazu gehörten

- Beantragung der Fördermittel für das Projektbüro Stadt der Zukunft Zeitz

- Vergabeverfahren zur Auswahl eines geeigneten Dienstleisters als Geschäftsbesorger für den Aufbau und den Betrieb des Projektbüros im Zeitraum 2021 bis 2025

 

Der Förderantrag der Stadt Zeitz wurde am 28.05.2021 bewilligt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens wurde am 11.10.2021 die Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH (SALEG) zunächst bis zum 10.10.2023 mit der Geschäftsbesorgung für das Projektbüro beauftragt. Der Auftrag wurde am 18.07 2023 bis zum 31.05.2025 verlängert.

 

Im Rahmen der bisherigen Geschäftsbesorgung hatte das Projektbüro folgende Aufgaben:

 

-          Unterstützung der Verwaltung bei der Entwicklung, Planung und Umsetzung von Strukturwandelprojekten im Rahmen des Förderaufrufes Altstadtsanierung im Burgenlandkreis (2021/2022), der EU-Initiative für ein Neues Europäisches Bauhaus, des Wettbewerbs Revierpioniere

-          Erstellung eines Masterplanes Strukturwandel der Stadt Zeitz (im Prozess)

-          Beratung und Mitwirkung an der Erarbeitung von Förderanträgen (2021 Bundesprogramm KOMONA, 2022 Europäisches Förderprogramm HORIZON, Bundesprogramm INKULT, EU-Programm Just Transition Fund)

-          Unterstützung der Stadt bei öffentlichen Präsentationen und Auftritten (Wirtschaftstage des BVMW, Tage der Industriekultur, Bahnhofsfest etc.)

-          Mitwirkung an der Erstellung von Konzepten (Wirtschaftliche Entwicklungsstrategie, Tourismuskonzept, Imagekampagne, Innenstadtmarketing)

-          Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum Strukturwandel (Internetseite, Social Media, Botschafter)

-          Beratung und fachliche Begleitung von Studierenden und Forschenden in Zeitz 

-          Mitwirkung m Beirat für Strukturwandel und Digitalisierung

-          Kooperation und laufende Abstimmungen mit Nachhaltigkeitsmanagement, Quartiersmanagement Innenstadt, Stabstellen Strukturwandel in der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt und im Burgenlandkreis

 

Die Aktivitäten des Projektbüros „Stadt der Zukunft Zeitz“ umfassen damit zusätzliche Aufgaben bei der Antragstellung und Umsetzung von Vorhaben des Strukturwandels und tragen dazu bei, diese Vorhaben in der Stadt Zeitz voranzubringen und die Aktivitäten in Zeitz auch über die Stadtgrenzen hinaus sichtbar zu machen.

Aufgrund der erfolgreichen Tätigkeit des Projektbüros Stadt der Zukunft Zeitz sollen die Aktivitäten fortgesetzt werden und ein weiterer Projektantrag für den Zeitraum Juni  2025 bis Mai 2029 gestellt werden.

 

 

 

Die im Antrag aufzuführenden Handlungsfelder für ein Projektbüro sind:

 

-          Wissenschaftliche, fachliche und organisatorische Unterstützung von Projektträgern und -akteuren in der Stadt Zeitz bei der Entwicklung und Umsetzung konkreter und sichtbarer Projekte, die die Attraktivität der Stadt Zeitz als Ort zum Leben, Lernen, Arbeiten und Wohnen nachhaltig stärken (z.B. NEB-Vorhaben, Projekte Revierpionier, Maßnahmen zur Aufwertung öffentlicher Räume, Projekte der Kunst- und Kreativszene etc.)

-          Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen, die die Chancen und positiven Wirkungen des Strukturwandels für den sozialen Zusammenhalt der Stadtgesellschaft und das Gemeinwohl in den Vordergrund stellen. Wichtigste Zielgruppe dabei ist die Stadtgesellschaft von Zeitz in ihrer Vielfalt und Breite, wie z.B. Jugend, Senioren, Berufstätige, Unternehmer, Verwaltungen, Engagierte etc.

-          Unter dem Slogan „Hier wird Zukunft gemacht“ soll das Projektbüro vor allem die Entwicklung und Realisierung  innovativer Projekte sowie den Wissenstransfer dazu unterstützen. Ziel ist, Zeitz als innovationsfreundliche Stadt nach innen und außen zu repräsentieren. Dafür pflegt das Projektbüro die Zusammenarbeit mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Projekte von Studierenden, Entwicklung und Umsetzung von Forschungsvorhaben, die die Transformations-prozesse in der Stadt Zeitz in den Blick nehmen).

 

 

Erfahrungen aus den vergangenen drei Jahren haben gezeigt, dass die Stabstelle des Burgenlandkreises nur in begrenztem Umfang personelle Ressourcen zur Verfügung stellen kann, die die Revierkommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten im Strukturwandel unterstützen (bisher ein Mitarbeiter als Projektentwickler für das Referat wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz). Diese personelle Unterstützung ist aktuell nur bis Februar 2025 gesichert. Darüber hinaus sind die Kommunikationsmaßnahmen der Stabstelle BLK nur teilweise auf die spezifischen Herausforderungen und Erwartungen der jeweiligen Revierkommune gerichtet.
Deshalb stellt die Stadt Zeitz als eine der hauptbetroffenen Kommunen des Strukturwandels  einen Folgeantrag, um die erfolgreiche und wichtige Arbeit des Projektbüros „Stadt der Zukunft Zeitz“ fortführen zu können.

 

 

Mit der Leistung soll ein externer Dienstleister beauftragt werden, zum einen um die Anzahl der Beschäftigten in der Stadtverwaltung Zeitz nicht weiter zu erhöhen und zum anderen um zusätzliche fachliche Expertise zu erhalten.
Der Dienstleister für die Geschäftsbesorgung des Projektbüros wird im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens beauftragt.

Kosten und Finanzierung

 

 

Beantragt werden sollen Fördermittel für eine Projektlaufzeit von 48 Monaten (vom 01.06.2025 bis 31.05.2029)

 

Zu beantragende zuwendungsfähige Kosten   2.344.308,00 EUR

rderquote Bund                   90%

rdermittel Bund        2.109.877,20 EUR

Eigenmittel Stadt 5%          117.215,40 EUR

Zuschuss Eigenmittel Land 5%        117.215,40 EUR

 

 

 

 

 

 

 

Beantragt werden sollen Fördermittel für sächliche Verwaltungsausgaben:

 

Vergabe von Aufträgen

1.843.200,00 €

davon

 

Vergütung Dienstleister zur Geschäftsbesorgung Projektbüro

 

1.483.200,00 €

Sonstige Aufträge (Kommunikationsmittel, Beratung etc.)

 

360.000,00 €

 

 

Miete Projektbüro und Räume für Präsentationen

110.000,00 €

 

 

Summe netto

1.953.200,00 €

MwSt. 19%

371.108,00 €

Summe brutto

2.324.308,00 €

 

 

zzgl. Dienstreisen der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Förderprogramm

 

20.000,00 €

 

 

Geplante Antragssumme

2.344.308,00 €

 


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung: Eigenmittel müssen im Fall des positiven Beschluss des Stadtrates im Haushalt 2025 und in den Folgejahren abgebildet werden.

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig