Vorlage - VIII/STR/32/0029/24
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Der Stadtrat beschließ,
die 2. Änderung des § 7 Abs. 1 des Vertrages über die Aufnahme und Verwahrung von Fund- und herrenlosen sowie eingezogenen Tieren in der Stadt Zeitz vom 19. März 2021.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 965-984 BGB Fundrecht § 14 HundeG LSA i.V.m. Nr. 2 zu § 14 VwV HundeG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | 1. Änderung vom 06.07.2023 |
Aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Stadt Zeitz ist die zuständige Behörde im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der §§ 965-984 BGB zum Fundrecht, hier insbesondere in Bezug auf Fundtiere und herrenlose Tiere. Ebenso ist sie nach § 14 HundeG LSA i.V.m. Nr. 2 zu § 14 VwV HundeG LSA für die Sicherstellung von gefährlichen Hunden zuständig, soweit die Hundehalter ihren Pflichten nach dem HundeG LSA nicht nachkommen.
Die Stadt überträgt dem Verein die kommunale Aufgabe der Aufnahme und Verwahrung von
Fundtieren, herrenlosen und eingezogenen Tieren, die auf dem Territorium der Stadt Zeitz aufgefunden werden.
Mit Schreiben vom 11. Juni 2024 beantragte der Tierschutzverein – Tierschutz Zeitz e.V. die Erhöhung des im § 7 Abs. 1 der 1. Änderung des Vertrages über die Aufnahme und Verwahrung von Fund- und herrenlosen sowie eingezogenen Tieren in der Stadt Zeitz festgelegten Pauschalsatzes von 1,50 €/Einwohner auf 2,00 €/Einwohner rückwirkend zum 01. Januar 2024.
Im Dezember 2023 betrug die Einwohnerzahl 29.045. Diese ist Grundlage für die Zahlung des Pauschalsatzes für das Jahr 2024. Die Gesamtausgaben würden sich um 14.522,05 € auf 58.090 Euro erhöhen. Die Erhöhung wurde bei allen, das Tierheim Zeitz nutzenden Behörden (Verbandsgemeinden Wethautal, Elsteraue und Droyßig sowie der Stadt Teuchern) beantragt.
Bereits in einem zuvor geführten Gespräch am 08. Mai 2024 wurde von den Vertretern des Tierschutzvereins e.V. nachvollziehbar die finanzielle Situation aufgrund der stark gestiegenen Ausgaben, z.B. Tierarztkosten, Anhebung Mindestlohn etc. erläutert. Zusätzlich verursachen die steigenden Zahlen bei der Tieraufnahme einen Anstieg der allgemeinen Kosten für Bewirtschaftung, Instandhaltung u.ä. So wurden im Jahr 2023 824 Tiere aufgenommen. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2022 617 Tiere.
Um den weiteren Betrieb des Zeitzer Tierheimes zu gewährleisten, ist die Anpassung der Finanzierung dringend notwendig.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 12200 | |
Sachkonto: 545800 | |
Bemerkung: Die Gesamtausgaben für das Jahr 2024 erhöhen sich um 14.522,05 € auf 58.090 Euro. |
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig