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Vorlage - VIII/STR/32/0029/24  

Betreff: 2. Änderung des Vertrages über die Aufnahme und Verwahrung von Fund- und herrenlosen sowie eingezogenen Tieren in der Stadt Zeitz vom 19. März 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ordnung-, Sicherheit und IT - Sicherheit Vorberatung
27.08.2024 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung-, Sicherheit und IT - Sicherheit      
Haupt-, Wirtschafts- und Strukturwandelausschuss Vorberatung
05.09.2024 
Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Strukturwandelausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.09.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     

Der Stadtrat beschließ,

 

die 2. Änderung des § 7 Abs. 1 des Vertrages über die Aufnahme und Verwahrung von Fund- und herrenlosen sowie eingezogenen Tieren in der Stadt Zeitz vom 19. März 2021.


 

Gesetzliche Grundlage:

§§ 965-984 BGB Fundrecht

§ 14 HundeG LSA i.V.m. Nr. 2 zu § 14 VwV HundeG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

1. Änderung vom 06.07.2023

Aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz ist die zuständige Behörde im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der §§ 965-984 BGB zum Fundrecht, hier insbesondere in Bezug auf Fundtiere und herrenlose Tiere. Ebenso ist sie nach § 14 HundeG LSA i.V.m. Nr. 2 zu § 14 VwV HundeG LSA für die Sicherstellung von gefährlichen Hunden zuständig, soweit die Hundehalter ihren Pflichten nach dem HundeG LSA nicht nachkommen.

 

Die Stadt überträgt dem Verein die kommunale Aufgabe der Aufnahme und Verwahrung von

Fundtieren, herrenlosen und eingezogenen Tieren, die auf dem Territorium der Stadt Zeitz aufgefunden werden.

 

Mit Schreiben vom 11. Juni 2024 beantragte der Tierschutzverein Tierschutz Zeitz e.V. die Erhöhung des im § 7 Abs. 1 der 1. Änderung des Vertrages über die Aufnahme und Verwahrung von Fund- und herrenlosen sowie eingezogenen Tieren in der Stadt Zeitz festgelegten Pauschalsatzes von 1,50 /Einwohner auf 2,00 €/Einwohner rückwirkend zum 01. Januar 2024.

 

Im Dezember 2023 betrug die Einwohnerzahl 29.045. Diese ist Grundlage für die Zahlung des Pauschalsatzes für das Jahr 2024. Die Gesamtausgaben würden sich um 14.522,05 auf 58.090 Euro erhöhen. Die Erhöhung wurde bei allen, das Tierheim Zeitz nutzenden Behörden (Verbandsgemeinden Wethautal, Elsteraue und Droyßig sowie der Stadt Teuchern) beantragt.

 

Bereits in einem zuvor geführten Gespräch am 08. Mai 2024 wurde von den Vertretern des Tierschutzvereins e.V. nachvollziehbar die finanzielle Situation aufgrund der stark gestiegenen Ausgaben, z.B. Tierarztkosten, Anhebung Mindestlohn etc. erläutert. Zusätzlich verursachen die steigenden Zahlen bei der Tieraufnahme einen Anstieg der allgemeinen Kosten für Bewirtschaftung, Instandhaltung u.ä. So wurden im Jahr 2023 824 Tiere aufgenommen. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2022 617 Tiere.

 

Um den weiteren Betrieb des Zeitzer Tierheimes zu gewährleisten, ist die Anpassung der Finanzierung dringend notwendig.


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 12200

Sachkonto: 545800

Bemerkung:

Die Gesamtausgabenr das Jahr 2024 erhöhen sich um 14.522,05 auf 58.090 Euro.

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig