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Vorlage - VIII/STR/40/0037/24  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-, Wirtschafts- und Strukturwandelausschuss Entscheidung
05.09.2024 
Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Strukturwandelausschusses ungeändert beschlossen     

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Annahme der Sachspende der Weidau Elektro GmbH, Weidauer Str. 12, OT Luckenau, 06711 Zeitz an die Städtische Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, OT Luckenau, 06711 Zeitz im Wert von 1.136,00 € zu.


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 S. 1 KVG LSA, § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

keine

 

Begründung:

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben  und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 4 und 5 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz in der zurzeit gültigen Fassung der Hauptausschuss.

 

Die Weidau Elektro GmbH hat der Kita Kleine Wald-Spatzen einen Krippen-Ausflugswagen mit Fußsack für 6 Kinder gekauft und entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Diese Sachspende entspricht einem geldwerten Vermögen in Höhe von 1.136,00 €.


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

keine