Vorlage - VIII/STR/40/0037/24
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Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Annahme der Sachspende der Weidau Elektro GmbH, Weidauer Str. 12, OT Luckenau, 06711 Zeitz an die Städtische Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, OT Luckenau, 06711 Zeitz im Wert von 1.136,00 € zu.
Gesetzliche Grundlage: | § 99 Abs. 6 S. 1 KVG LSA, § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
| keine |
Begründung:
Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG – LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 4 und 5 KVG – LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz in der zurzeit gültigen Fassung der Hauptausschuss.
Die Weidau Elektro GmbH hat der Kita Kleine Wald-Spatzen einen Krippen-Ausflugswagen mit Fußsack für 6 Kinder gekauft und entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Diese Sachspende entspricht einem geldwerten Vermögen in Höhe von 1.136,00 €.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
keine