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Vorlage - VIII/STR/65/0040/24  

Betreff: Außerplanmäßiger Antrag einer Verpflichtungsermächtigung - Wassertouristische Infrastruktur Weiße Elster
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG öffentliches Grün / Baumschutz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
28.08.2024 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen     
Finanz-, Digitalisierungs- und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
03.09.2024 
Sitzung des Finanz-, Digitalisierungs- und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen     

r die Schaffung einer wassertouristischen Infrastruktur auf der Weißen Elster (Investitionsnummer 5521024001 - 55210.096300) wird im Haushalt 2024 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 52.000,00 €r das Finanzplanjahr 2025 zur Absicherung der Finanzierung bereitgestellt.

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus der Maßnahme Brücke über den Abschlaggraben Geschwister-Scholl-Straße (Investitionsnummer: 5410021011 54100.096200).


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 107 Abs. 5 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

 

 

Begründung:

Die Weiße Elster wird in den letzten Jahren verstärkt von Wassertouristen genutzt. Eine entsprechende Infrastruktur mit geeigneten Anlegestellen existiert in der Stadt Zeitz nicht.

 

Zur Verbesserung der wassertouristischen Infrastruktur sollen deshalb auch auf der Weißen Elster an geeigneten Punkten Ausstiegs- und Umtragestellen angelegt werden.

 

Da es sich um ein gemeindeübergreifendes Vorhaben handelt, wird die Maßnahme durch den Burgenlandkreis durchgeführt und den Gemeinden nach Fertigstellung in die Bewirtschaftung übergeben.

 

In der Stadt Zeitz sollen zwei Anlegestellen, am Bahnhof und am Bad, und eine Umtragestelle mit Aus- und Einstieg am Wehr Maßnitz gebaut werden.

 

Die Stadt Zeitz hat sich am 12.02.2019 verbindlich dazu bekannt, die Maßnahme zu unterstützen und die baulichen Anlagen zu unterhalten. Zu diesem Zeitpunkt sollten auf die Gemeinden keine Kosten zukommen, da der Burgenlandkreis den Eigenanteil der Förderung von 10 % übernimmt.

Der Kreistag des Burgenlandkreises hat am 25.02.2019 die Verbesserung der wassertouristischen Infrastruktur an Saale, Unstrut und Weißer Elster beschlossen. Die beantragten Fördermittel wurden am 11.12.2019 bewilligt.

 

Mittlerweile sind die Planungen so weit vorangeschritten, dass die Umsetzung an der Weißen Elster ansteht.

 

Durch den Burgenlandkreis wurde nun mitgeteilt, dass sich die Baukosten gegenüber der Planung von 2019 erheblich erhöht haben. Die Kosten für die 3 Standorte in Zeitz sind von 131.475,00 € auf nun 344.027,23 € gestiegen. Der Burgenlandkreis kann nun die notwendigen Eigenmittel nicht allein aufbringen. Die beteiligten Kommunen sollen nun 60 % an den zusätzlichen Kosten der Mehraufwendungen übernehmen. Dies wäre für die Stadt Zeitz eine Summe von 51.717,16 €. Die Mittel können von den Gemeinden im Jahr 2024 oder 2025 gezahlt werden.

 

Die entsprechenden Gelder werden deshalb durch das Sachgebiet Öffentliches Grün/ Baumschutz für den Haushalt 2025 angemeldet. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Burgenlandkreis und der Stadt Zeitz sollte zeitnah unterzeichnet werden, damit der Burgenlandkreis die Baumaßnahmen umsetzen kann. Dafür ist die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2024 notwendig.

 

Als Deckung für die Verpflichtungsermächtigung kann die Verpflichtungsermächtigung im Finanzplanjahr 2024 aus der Maßnahme Brücke über den Abschlaggraben Geschwister-Scholl-Straße (Investitionsnummer: 5410021011) herangezogen werden. Bei dieser Maßnahme müssen auf Grund einer zeitlichen Verschiebung im Haushaltsjahr 2024 keine Aufträge in voller Höhe der Verpflichtungsermächtigung ausgelöst werden. Der Betrag in Höhe von 52.000,00 € kann zur Deckung bereitgestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:             54 100

Sachkonto:         785200

Bemerkung:        5410021011

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig