Inhalt

Vorlage - VIII/STR/OB/0046/24  

Betreff: Antrag auf Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
Investitionsnummer: 5511024003 - Schaffung von öffentlichen und wohnortnahen Grünflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Referat Wirtschaftliche Entwicklung
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Finanz-, Digitalisierungs- und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
03.09.2024 
Sondersitzung des Finanz-, Digitalisierungs- und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen     

Der Finanz-, Digitalisierungs- und Rechnungsprüfungsausschuss beschließt für die Umsetzung der Bauvorhaben Investitionsnummer 5511024003/Pos.2 55110.785300:
 

Scharrenstraße/Rothestraße Pflanzung von 2umen und Installation von

öffentlich zugänglichen Freiluft-Sportgeräten (Calisthenicselemente)

 

und

 

Klosterkirchhof Platzierung von Verweilelemente mit integriertem Grün (Parklet)

 

im Haushaltsjahr 2024 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 53.500,00 €r das Finanzplanjahr 2025 zur Absicherung der Finanzierung bereitzustellen.



 

Gesetzliche Grundlage:

-

bereits gefasste Beschlüsse:

-

Aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

Übergeordnetes Ziel der Maßnahmen ist die vor allem sichtbare Attraktivitätssteigerung des innerstädtischen Bereichs durch bauliche Maßnahmen.  Die Wahrnehmung und das Image des Zentrums wird infolge der neu geschaffenen Verweilorte verbessert.

 

Die Zahl der Aufenthaltsorte im innerstädtischen Bereich wird gesteigert, die Verweildauer dort erhöht. Daneben wird auch der Begrünung und Pflanzenvielfalt Rechnung getragen.

 

Zudem leisten die folgend aufgeführten Maßnahmen einen wichtigen Beitrag für die mentale und körperliche Gesunderhaltung der Bürgerinnen und Bürger, indem bspw. Sport-angebote im öffentlichen Raum, in Natur und unter freiem Himmel gegeben werden.

 

Solche frei zugänglichen Sportangebote werden nicht nur von Jugendlichen, sondern auch von vielen Freizeitsportlern begrüßt.

 

Die mit Hilfe von Fördermitteln und einer 90%igen Quote zu finanzierenden Vorhaben sind bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 29.05.2024 vorgestellt worden und zustimmend zur Kenntnis genommen worden.

 

Die jetzige Beschlussfassung ist allerdings notwendig, um die Umsetzung haushaltsmäßig abzusichern und durchführen zu können.

 

Der Stadt Zeitz wurden im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ mit Zuwendungsbescheid vom 26.09.2022 und 1. Änderungsbescheid vom 13.11.2023r das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 226.118,31 € bewilligt.

 

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 203.326,51 € abgerufen, diese Mittel sind in den Haushalt 2023 eingeflossen.

 

Aufgrund der Priorität der Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Zeitzer Innenstadt müssen die im Jahr 2023 bereits abgerufenen Mittel mit der 90%igen Förderquote möglichst zeitnah für Aufwertungsmaßnahmen entsprechend dem kürzlich erteilten 2. Änderungsbescheid des Bundes-instituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und den darin benannten Förderzweck ausgegeben werden.

 

Bei Nichtnutzung sind die Fördermittel wieder zurückzuzahlen. Auch hierfür wäre eine eigene bzw. weitere Beschlussfassung erforderlich. Dies soll aber vermieden werden, um die Chancen der Förderung gewinnbringend für die Innenstadt einzusetzen. Insofern sollen durch die vorgeschlagenen Beschlussfassungen nun die weiteren Voraussetzungen zur Umsetzung der Maßnahmen dafür geschaffen werden.

 

Über das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ wurde 2023 die Erarbeitung eines Konzepts zur Aufwertung öffentlicher Räume in der Zeitzer Innenstadt beauftragt. In diesem Konzept sind verschiedene Maßnahmen unter dem Titel „Entwicklung und Umsetzung eines Bepflanzungskonzeptes für die Innenstadt Zeitz enthalten. Im Bauausschuss am 29.05.2024 wurde darüber informiert, dass aus diesem Konzept 4 Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Davon sollen nun möglichst zeitnah noch in diesem Jahr die 2 Maßnahmen umgesetzt werden:

 

Scharrenstraße/Rothestraße Pflanzung von 2 Bäumen und Installation von

öffentlich zugänglichen Freiluft-Sportgeräten (Calisthenicselemente)

Kosten nach vorliegender Kostenprognose: 20.420,40 €

 

 

sowie

 

Klosterkirchhof Platzierung von Verweilelemente mit integriertem Grün (Parklet)

Kosten nach vorliegender Kostenprognose: 32.998,70 €

 

 

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus der Maßnahme „Neustrukturierung Moritzburg Marstall“ Investitionsnummer 2520018001 Pos.19.

Als Deckung der Verpflichtungsermächtigung kann die Verpflichtungsermächtigung aus der Maßnahme „Neustrukturierung Moritzburg Marstall“ Investitionsnummer 2520018001 Pos.19 herangezogen werden. Bei der Maßnahme hat es im Jahr 2024 noch keine Bewilligung gegeben. Somit sind in diesem Jahr keine Aufträge für die Verpflichtungsermächtigung 2025 vorgesehen.


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:        25200

Sachkonto:   785100

Bemerkung:  Die Umsetzung wird gefördert mit einer Quote von 90 %. Die Förderfähigkeit ist mit dem 2. Änderungsbescheid vom 06.08.2024 bestätigt worden.

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig