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Vorlage - VIII/STR/65/0047/24  

Betreff: Antrag auf Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung
Investitionsnummer: 5731124003- Abwasseranschluss Vereinshaus Maria-Bach-Straße 2 / Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Gebäude- u. Flächenmanagement
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-, Digitalisierungs- und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
03.09.2024 
Sondersitzung des Finanz-, Digitalisierungs- und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Bild Tennis

Der Finanz-, Digitalisierungs- und Rechnungsprüfungsausschuss beschließt die außerplanmäßige Bewilligung in Höhe von 20.000,00.€r die Umsetzung des Bauvorhabens:  Abwasseranschluss Vereinshaus Maria-Bach-Str.2 in Zeitz Investitionsnummer 5731124003/ 57311.785200.

 

 

Die Deckung erfolgt aus der Investitionsnummer 2810024001/ 28100.785200 Abwasseranschluss Schützenhaus Kayna.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

Begründung:

Zwischen der Stadt Zeitz und dem Tennisclub „Blau-Weiß“ Zeitz e.V. besteht seit

August 1996 ein Pachtvertrag über die Nutzung des städtischen Geländes

Maria-Buch-Straße 2, als Tennisanlage. Im Juni 2019 wurde der Pachtvertrag aktualisiert. Hierbei wurde u. a. im § 5 Nebenkosten - festgelegt, dass der Verein alle Nebenkosten selbst zu zahlen hat, was auch in der Vergangenheit über die jährliche Betriebskostenabrechnung so erfolgte. 

 

Im § 7 Erhaltung des Pachtobjektes, bauliche Veränderungen-  wurde weiterhin festgelegt, dass der Pächter verantwortlich ist für die Erhaltung und Unterhaltung des Pachtobjektes.

Kleinreparaturen bis 500 Euro inkl. MwSt. pro Schadensfall gehen zu Lasten des Pächters. Der Verpächter (Stadt Zeitz) übernimmt im Rahmen seiner finanziellen bzw. haushalterischen Möglichkeiten die notwendigen und vertretbaren investiven Erhaltungsmaßnahmen für das Pachtobjekt.

 

Im Frühjahr trat der Tennisverein an die Stadt heran mit Bitte um Reparatur wegen einer Havarie im Bereich der Anlage. Durch die auf dem Gelände befindliche Kleinkläranlage wurde das anfallende  Abwasser nicht mehr weitergeleitet. Im Rahmen unserer Zuständigkeit wurde durch das SG 656 eine Kontrollschachtung beauftragt.

Bei einer weiteren Auffräsung und Spülung durch eine Fachfirma wurde festgestellt, dass die Anlage nicht mehr funktionsfähig ist und somit einer dingenden Erneuerung bedarf, um die Nutzungsfähigkeit der Anlage zu gewährleisten.

 

Durch die o.g. Festlegungen im gültigen Pachtvertrag besteht für die Stadt Zeitz Handlungsbedarf und somit müssen auch die anfallenden Kosten getragen werden.

Das vorliegende Angebot der Fachfirma beinhaltet die Verlegung einer Abwasserleitung mit Einbau von Kontrollschächten und Anbindung in das vorhandene öffentliche Abwassernetz im Bereich der Liselotte-Herrmann Straße. Somit würde die alte Kläranlage nicht mehr benötigt und eine kontrollierte Einbindung der anfallenden Abwässer wäre möglich.       

 

Nach Rücksprache mit dem Verein, soll die Tennisanlage / Toilettenanlage auch zukünftig r regelmäßig anstehende Wettkämpfe genutzt werden.

 

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:                  28100

Sachkonto:              785200

Bemerkung:

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bild Tennis (3509 KB)