Vorlage - VIII/STR/65/0050/24
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Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 der Stadt Zeitz – Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß
§ 13 a BauGB wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) wird für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B, Anlage 5) als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: | § 10 Abs. 1 BauGB § 8 und § 45 (3), Nr. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014
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bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss VII/STR/65/0712/22 Änderung der Rechtsgrundlage VII/STR/65/1016/24
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Begründung:
Der Stadtrat Zeitz hat am 17.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB gefasst.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 105 ist es durch das Bebauungsplanverfahren im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Baurecht für ein Einfamilienhaus zu schaffen.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 12.10.2023 wurde das Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 vom § 13 b BauGB auf nunmehr § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) überführt.
Dafür brauchten weder Inhalte oder Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 geändert zu werden. Das Bauleitverfahren dient der Wiedernutzbarmachung des Bereiches und erfüllt somit die Kriterien des § 13 a BauGB.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurde durchgeführt.
Nach Auswertung der o.g. Beteiligungen erfolgt nunmehr der Abwägungs- und Satzungsbeschluss.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung: |
2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Anlage 1: Verfahrensvermerk
Anlage 2: Durchführungsvertrag
Anlage 3: Abwägung
Anlage 4: vorhabenbezogener Bebauungsplan (Planzeichnung Teil A und Textliche
Festsetzungen Teil B)
Anlage 5: Vorhaben und Erschließungsplan (Teil C)
Anlage 6: Begründung des Bebauungsplanes
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 B-Plan 105 Verfahrensvermerk KVG LSA (16 KB) | |||
2 | Anlage 2 B.Plan 105 Durchführungsvertrag 105 (unterz.) (2430 KB) | |||
3 | Anlage 3 Abwägung.pdf (599 KB) | |||
4 | Anlage 4 vorhabenbezogener B-Plan.pdf (6169 KB) | |||
5 | Anlage 5 Vorhaben- und Erschließungsplan.pdf (748 KB) | |||
6 | Anlage 6 Begründung.pdf (1363 KB) |