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Vorlage - VIII/STR/65/0050/24  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Luckenau Anhörung
08.10.2024 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen     
Bauausschuss Vorberatung
16.10.2024 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen     
Haupt-, Wirtschafts- und Strukturwandelausschuss Vorberatung
24.10.2024 
Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Strukturwandelausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.10.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz      
Anlagen:
Anlage 1 B-Plan 105 Verfahrensvermerk KVG LSA
Anlage 2 B.Plan 105 Durchführungsvertrag 105 (unterz.)
Anlage 3 Abwägung.pdf
Anlage 4 vorhabenbezogener B-Plan.pdf
Anlage 5 Vorhaben- und Erschließungsplan.pdf
Anlage 6 Begründung.pdf

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 der Stadt Zeitz Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß

§ 13 a BauGB wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) wird r die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B, Anlage 5) als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB

§ 8 und § 45 (3), Nr. 4 Kommunalverfassungsgesetz des  

Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - 

KVG LSA) vom 17. Juni 2014

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss VII/STR/65/0712/22

Änderung der Rechtsgrundlage VII/STR/65/1016/24

 

 

 

Begründung:

 

Der Stadtrat Zeitz hat am 17.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Zeitz im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB gefasst.

 

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 105 ist es durch das Bebauungsplanverfahren im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Baurecht für ein Einfamilienhaus zu schaffen.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 12.10.2023 wurde das Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 vom § 13 b BauGB auf nunmehr § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) überführt.

 

Dafür brauchten weder Inhalte oder Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 geändert zu werden. Das Bauleitverfahren dient der Wiedernutzbarmachung des Bereiches und erfüllt somit die Kriterien des § 13 a BauGB.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurde durchgeführt.

 

Nach Auswertung der o.g. Beteiligungen erfolgt nunmehr der Abwägungs- und Satzungsbeschluss.

 

 

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Anlage 1: Verfahrensvermerk

Anlage 2: Durchführungsvertrag

Anlage 3: Abwägung

Anlage 4: vorhabenbezogener Bebauungsplan (Planzeichnung Teil A und Textliche

                Festsetzungen Teil B)

Anlage 5: Vorhaben und Erschließungsplan (Teil C)

Anlage 6: Begründung des Bebauungsplanes

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 B-Plan 105 Verfahrensvermerk KVG LSA (16 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 B.Plan 105 Durchführungsvertrag 105 (unterz.) (2430 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Abwägung.pdf (599 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 vorhabenbezogener B-Plan.pdf (6169 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 Vorhaben- und Erschließungsplan.pdf (748 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 Begründung.pdf (1363 KB)