Vorlage - VIII/PV/PV/0001/24
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Die Verbandsversammlung beschließt
die Haushaltssatzung des Planungsverbandes „Grüne Magistrale“ für das Haushaltsjahr 2024 und den dazugehörigen Haushaltsplan
Gesetzliche Grundlage: | § 100 Abs. 1 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: |
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Begründung:
Anlagen:
Der Planungsverband hat – wie die Kommunen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung gem. § 100 Abs. 1 KVG LSA zu erlassen.
Diese enthält
- die Festsetzung des Haushaltsplanes,
- die vorgesehenen Kreditaufnahmen – so vorhanden -,
- die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen – so vorhanden und
den Höchstbetrag der Liquiditätskredite.
Der Haushaltsplan ist verbindlich. Bestandteile des Haushaltsplanes sind der Ergebnisplan, der die geplanten Erträge und Aufwendungen enthält und der Finanzplan mit den geplanten Einzahlungen und Auszahlungen. Darüber hinaus ist der in Teilpläne gegliedert.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Planungsverbandes „Grüne Magistrale“ voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen, sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
1. im Ergebnisplan
a.) Gesamtbetrag der Erträge auf 8.000 Euro
b.) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.000 Euro
2. im Finanzplan
a.) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.000 Euro
b.) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.000 Euro
c.) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 Euro
d.) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0 Euro
e.) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 Euro
f.) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 Euro
festgesetzt.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Entwurf HPl. 2024 PV Grüne Magistrale_2 (657 KB) |