Inhalt

Vorlage - VIII/PV/PV/0003/24  

Betreff: Wahl des Verbandsvorsitzenden und seines Stellvertreters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage "Grüne Magistrale"
Verfasser:Geschäftsstelle Planungsverband "Grüne Magistrale"
Federführend:Geschäftsstelle Planungsverband "Grüne Magistrale"   
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung Entscheidung
09.09.2024 
konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung "Grüne Magistrale"      
Anlagen:
2024_02_26_Geschäftsordnung
beschlossene_bekanntgemachte_Version_Satzung_des_Planungsverbands_Grüne_Magistrale (1)

Die Verbandsversammlung wählt

 

 

zum Verbandsvorsitzenden des Planungsverbandes „Grüne Magistrale“

 

und

 

 

zum stellvertretenden Verbandsvorsitzenden.


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 10 der Satzung des Planungsverbandes

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

 

 

Begründung:

Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung des Planungsverbandes „Grüne Magistrale“hlt die Verbandsversammlung den Verbandsvorsitzenden und den Stellvertreter aus seiner Mitte.

 

Mit Abschluss der letzten Legislatur, wurden die Vertreter der Mitglieder neu bestimmt. Die Verbandsversammlung konstituiert sich daher neu. Damit verbunden ist auch die erneute Wahl eines Verbandsvorsitzenden und seines Stellvertreters.

 

Laut § 16 der Geschäftsordnung des Planungsverbandes erfolgen Wahlen wie folgt:

 

(1)     Wahlen werden nur in den gesetzlich ausdrücklich genannten Fällen durchgeführt. Sie werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Vertreter widerspricht. Wahlen rfen im schriftlichen oder elektronischen Verfahren nicht stattfinden.

 

(2)     Zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen von Personen bestimmt die Verbandsversammlung eine Wahlkommission, die aus max. 2 Vertretern besteht.

 

(3)     Als Stimmzettel sind äerlich gleiche Zettel zu verwenden. Die Stimmzettel sind so vorzubereiten, dass jeder Kandidat durch ein Kreuz kenntlich gemacht werden kann. Die farbliche Markierung erfolgt einheitlich, um Rückschlüsse auf die stimmabgebende Person zu vermeiden. Die Stimmzettel sind vor der Abgabe zu falten.

 

(4)     Ungültig sind Stimmen, sofern der Stimmzettel

a)   nicht als amtlich erkennbar ist,

b)   leer ist,

c)   den Willen des hlers nicht zweifelsfrei erkennen sst,

d)   einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

 

(5)     Die Auszählung der Stimmen hat in Anwesenheit der Vertreter der Verbandsversammlung zu erfolgen.

 

(6)     Gewählt ist die Person, r die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Vertreter gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben wurden. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Vorsitzende zieht. Soweit im ersten Wahlgang nur eine Person zur Wahl stand und diese Person die erforderliche Mehrheit nicht erreicht hat, finden die Sätze 2 bis 4 keine Anwendung. Der Vorsitzende gibt das Wahlergebnis unmittelbar nach der Wahl bekannt.

 

(7)     Sind mehrere Personen zu wählen, können die Wahlen in einem Wahlvorgang durchgeführt werden, indem alle Bewerber auf einem Stimmzettel erfasst werden und je zu besetzende Stelle eine Stimme vergeben werden kann. Gewählt sind die Bewerber in der Reihenfolge der Zahl, der r sie abgegebenen ltigen Stimmen, wenn zugleich die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erreicht ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Vorsitzende zieht.

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Anlagen:

Satzung des Planungsverbandes

Geschäftsordnung des Planungsverbandes

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024_02_26_Geschäftsordnung (174 KB)    
Anlage 2 2 beschlossene_bekanntgemachte_Version_Satzung_des_Planungsverbands_Grüne_Magistrale (1) (13255 KB)