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Vorlage - VIII/STR/OB/0055/24  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz in der Strukturentwicklungs- und Wirtschaftsfördergesellschaft Burgenlandkreis mbH (SEWIG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stabstelle Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.09.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Auszug_GV-Vertrag_SEWIG
§131_KVG_LSA

Der Stadtrat der Stadt Zeitz entsendet in Abänderung des Beschlusses aus der Sitzung vom 15.08.2024 Nr. VIII/STR/STR/0018/24 in den Aufsichtsrat der Strukturentwicklungs- und Wirtschaftsfördergesellschaft Burgenlandkreis mbH den

 

 

Oberbürgermeister  Herrn Christian Thieme


 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 10 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag SEWIG

bereits gefasste Beschlüsse:

VIII/STR/STR/0018/24 vom 15.08.2024

Aufzuhebende Beschlüsse:

VIII/STR/STR/0018/24 vom 15.08.2024

 

Begründung:

 

Der Beschluss vom 15.08.2024 wurde missverständlich gefasst. Die Stadt hat tatsächlich nur einen Sitz im Aufsichtsrat der SEWIG (siehe Anlage Auszug Gesellschaftsvertrag). Ein gesonderter Stellvertreter ist nicht vorgesehen. Daher muss die widersprüchliche Beschlussvorlage abgeändert werden.

 

Neben der Regelung zur Entsendung von 5 Kreistagsmitgliedern in den Aufsichtsrat, nach  § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags können die Gemeinderäte der Städte Weißenfels, Naumburg und Zeitz je eine Person als weitere Vertretung entsenden.

Der Oberbürgermeister ist nicht durch den Kreistag in den Aufsichtsrat entsandt.

 

Daher erfolgt die Entsendung des Oberbürgermeisters durch den Stadtrat der Stadt Zeitz in die SEWIG.

 

Gemäß § 131 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vertritt der Hauptverwaltungsbeamte (Oberbürgermeister) die Kommune in den entsprechenden Organen der Unternehmen in Privatrechtsform.

 

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 14.12.2022 unter Beschluss Nr. VII/STR/OB/0748/22 den Oberbürgermeister beauftragt, unentgeltlich Geschäftsanteile an der Strukturentwicklungs- und Wirtschaftsfördergesellschaft Burgenlandkreis mbH (SEWIG) in Höhe von 7,8 % zu erwerben, was demgemäß umgesetzt wurde. 

 

Die SEWIG ist ein Unternehmen des Burgenlandkreises in der Rechtsform des Privatrechts. Der Gründungsbeschluss erfolgte im Kreistag des Burgenlandkreises. Zur Eintragung im Handelsregister   am 16.02.2022 (HRB 30984) war der Burgenlandkreis zunächst alleiniger Gesellschafter.

 

Mit dem Eintritt von Gemeinden und Verbandsgemeinden als weitere Gesellschafter reduziert sich der Geschäftsanteil des Burgenlandkreise bis maximal auf 50 %.

 

Die Beteiligung der Stadt Zeitz an der SEWIG erfolgte im Wege der Abtretung und damit Übernahme der Geschäftsanteile.

 

Der Geschäftsanteilsabtretungsvertrag wurde am 1. März 2023 (UV 314/2023, Notar Dr. Radke) von der Stadt Zeitz, dem Oberbürgermeister neben anderen Gesellschaftern wirksam unterzeichnet. Der abgetretene Geschäftsanteil wird im Vertrag, unter der lfd. Nummer 10 für die Gesellschafterin Stadt Zeitz im Nennbetrag von 1.950 Euro geführt.

 

Die Organe der SEWIG (§ 7 des Gesellschaftsvertrages) sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung.


 


 


Anlagen:

Auszug Gesellschaftsvertrag SEWIG - §§ 9 und 10

§ 131 KVG LSA

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug_GV-Vertrag_SEWIG (1787 KB)    
Anlage 2 2 §131_KVG_LSA (584 KB)