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Vorlage - VIII/STR/20/0059/24  

Betreff: 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Kommunalabgaben
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanz-, Digitalisierungs- und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
22.10.2024 
Sitzung des Finanz-, Digitalisierungs- und Rechnungsprüfungsausschusses      
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.10.2024    Sitzung des Stadtrates Zeitz      
Anlagen:
Artikelsatzung.pdf

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die in der Anlage befindliche 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010.


 

Gesetzliche Grundlage:

§§ 47 und 50 Straßengesetz LSA vom 06.07.1993 in der

jeweils zur Beschlussfassung geltenden Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche

Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz

Straßenreinigungssatzung“ vom 11.11.2010

 

1. Änderungssatzung vom 07.07.2011        

2. Änderungssatzung vom 18.12.2014                      

3. Änderungssatzung vom 08.12.2016

4. Änderungssatzung vom 08.10.2020

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Straße „Wasserberg“ befindet sich in einem zentralen Bereich der Stadt Zeitz zwischen dem Neumarkt und dem Wendischen Berg, dort erfolgt die maschinelle Fahrbahnreinigung bereits.

Um die Notwendigkeit der maschinellen Fahrbahnreinigung für den Wasserberg zu prüfen, wurde eine Bürgerbefragung initiiert. Es wurden alle Anlieger der Straße „Wasserberg“ befragt.

 

Die Bürgerbefragung wurde am 10.06.2024, mit einer Frist zur Beantwortung bis zum 23.06.2024, versendet. Die Befragung hat folgendes ergeben:

 

Wasserberg

 

 

 

Anzahl der Befragten:    

12

 

davon abgegeben:           

  6

 

Ja-Stimmen:                     

  5

 

Nein-Stimmen:                

  1

 

Stimmenthaltung:              

  0

 

Ergebnis: Befragung ist positiv ausgefallen

 

 

Aufgrund der geografischen Lage und des positiven Votums soll die Straße „Wasserberg“ ebenfalls in die maschinelle Fahrbahnreinigung aufgenommen werden.

 

Die Einstufung der Straße erfolgt in die Reinigungsklasse B, mit einem Reinigungsrhythmus von 14-tägiger Reinigung. Um diese Änderung rechtsverbindlich umzusetzen, muss die bestehende Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz gndert und um die Straße „Wasserberg“ ergänzt werden.

 

Durch die Aufnahme der Straße in die Straßenreinigung ergeben sich aufgrund der geringen Anzahl an Anliegern keine Änderungen bei der Gebührenkalkulation.


 


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 54511

Sachkonto:

 

524116 (Fahrbahnreinigung)

543119 (Stellen der mobilen Schilder)

432101(Straßenreinigungsgebühren)

Bemerkung:

Die Ausgaben der Stadt Zeitz für die Straßenreinigung durch den SSBZ werden durch die Straßenreinigungsgebühren direkt kompensiert, da diese über die Gebührenabrechnung umgelegt werden.

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Artikelsatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Artikelsatzung.pdf (57 KB)