Vorlage - VIII/STR/65/0060/24
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Der Stadtrat stimmt der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die Gemeinschaftsbaumaßnahme Straßen- und Kanalbau Brüderstraße in Höhe von 635.000 € zu.
Gesetzliche Grundlage: | § 105 Abs. 1, 2 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | VII/STR/65/0273/1211/20 VII/STR/65/0920/23 |
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Begründung:
Für die Durchführung der Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz, Straßen- und Kanalbau Brüderstraße, wurden für 2025 und 2026 Finanzmittel im städtischen Haushalt im Produkt 51122 angemeldet und mit Haushaltsbeschluss 2024 beschlossen.
Die Vorstellung der Planung erfolgte im Bauausschuss vom 27.09.2023 (TOP 12 – VII/STR/65/0920/23).
Der Innenstadtbereich „Stadtmitte Zeitz“ befindet sich seit 1992 im Sanierungsprogramm SAN (Städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen).
Dieses soll nach Stadtratsbeschluss vom 12.11.2020 bis zum 31.12.2026 abgeschlossen werden. Die Instandsetzung der Brüderstraße (von Altmarkt bis Messerschmiedestraße / Rothestraße) ist Inhalt und letzte Maßnahme des Sanierungsprogrammes.
Um das Sanierungsprogramm bis 31.12.2026 auch rechnerisch abzuschließen, ist es erforderlich die Maßnahme im I. Quartal 2025 zu beginnen. Dazu ist es notwendig, die Ausschreibung und Auftragserteilung noch in 2024 durchzuführen. Für das o.g. Produkt wurde es allerdings versäumt, eine Verpflichtungsermächtigung (VE) einzustellen. Diese soll mit dieser Vorlage ermöglicht werden.
Zur Deckung der VE wird die Maßnahme Dichterviertel 1. BA (Invest-Nr. 5410024003) herangezogen. Die Fördermittel für diese Maßnahme wurden bislang nicht bewilligt, so dass ein Baubeginn im I. Quartal 2025 nicht erfolgen kann. Somit sind die finanziellen Mittel der VE i.H.v. 542.800 € verfügbar.
Die fehlende Summe zum Haushaltsansatz Brüderstraße i.H.v. 92.200 € wird über die Investitionsnummer 5410021011 – Brücke über den Abschlaggraben Geschwister-Scholl-Straße zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme wird seitens des LSBB geplant und realisiert. Die Zahlung des städtischen finanziellen Anteils verschiebt sich auf Grund der Verschiebung der Bauzeit nach 2026.
Die Gesamtbaukosten für die Brüderstraße inklusive Archäologie, investiven Zuschuss und Baunebenkosten betragen nach aktuellen Kostenschätzungen ca. 635.000 €.
Die Finanzierung der Brüderstraße erfolgt über die Ausgleichsbeträge. Allerdings reichen diese Ausgleichsbeträge gemäß Maßnahmen-Kostenplanung in einer Gesamthöhe von 1.971.393,74 € nicht ganz aus, um alle im Sanierungsgebiet enthaltenen Maßnahmen zu finanzieren. Mit Stand 27.08.2024 fehlen 121.406,04 €. Diese werden im Haushalt 2025 angemeldet.
Sollte die Brüderstraße als letzte Maßnahme nicht mehr gebaut werden, würden 384.590,36 € Ausgleichsbeiträge unter Berücksichtigung der Abzinsung als Einnahmeüberschuss im Sanierungsgebiet übrigbleiben. Diesen Betrag sowie ggf. Zinsen würde das Land Sachsen-Anhalt zurückfordern .
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 54100 | |
Sachkonto: 785200 | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig