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Vorlage - VIII/STR/65/0061/24  

Betreff: Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 107 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik Solarpark Sprossen“ der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Würchwitz Anhörung
08.10.2024 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz      
Bauausschuss Vorberatung
16.10.2024    Sitzung des Bauausschusses      
Haupt-, Wirtschafts- und Strukturwandelausschuss Vorberatung
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.10.2024    Sitzung des Stadtrates Zeitz      
Anlagen:
Anlage1 BPlan107 Übersichtskarte.pdf
Anlage 2 FNP Geltungsbereich.pdf

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Zur Errichtung einer rund 48 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-Anlage) im Außenbereich am Flugplatz Sprossen wird durch die Stadt Zeitz der vorhabenbezogene  Bebauungsplanes Nr. 107 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik Solarpark Sprossen" aufgestellt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 107 wie folgt durchgeführt werden:

 

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 


 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 2 (1) BauGB i.V.m. 1 (8) BauGB

§ 45 (3) Nr. 4 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadtwerke Zeitz GmbH (SWZ) wollen mit Photovoltaik in Großflächenanlagen tätig werden. Mit der Energieversorgung Halle GmbH (EVH) hat man dafür einen erfahrenen regionalen Partner aus Halle gefunden.

 

Die geplante PV-Anlage ist als 60 MWp-Anlage vorgesehen und dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Die Größe der Anlage würde für 17.000 Haushalte im Jahr den Strom liefern und der Stadt Zeitz

0,2 Cent/kWh aus der EEG § 6  Umlage einbringen. Konservativ gerechnetren dies

ca. 96 T€/Jahr.

 

Die Stadt Zeitz beabsichtigt daher, den SWZ und EHV die Errichtung einer rund 48 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-Anlage) im Außenbereich am Flugplatz Sprossen zu ermöglichen.

Die geplante PV-Anlage befindet sich auf der Gemarkung Würchwitz nördlich und südlich angrenzend an den Flugplatz Sprossen (gemäß Anlage 1 Übersichtskarte). Das Projekt wurde im Ortschaftsrat am 9.04.2024 vorgestellt und dem Vorhaben zugestimmt.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 107 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik Solarpark Sprossen“ verfolgt die Stadt Zeitz das Ziel der Errichtung von Freiflächenphotovoltaik, sowie der planungsrechtlichen Sicherung der erforderlichen Infrastruktur für die Netzeinspeisung und von Neben- und Erschließungsanlagen zur Realisierung eines Solarparks.

 

Die Jahre 2024 und 2025 sind dabei für die Genehmigungsphase vorgesehen und 2025 und 2026 für den Bau und die Inbetriebnahme.

 

Mit diesem Planungsziel wird u.a. den in den Kapitel A-1.5 der Begründung formulierten Handlungsfeldern der Neuaufstellung des LEP LSA (strategisches Handlungsfeld 3 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel aktiv gestalten und Handlungsfeld 4 Energieversorgung des Landes nachhaltig sichern) entsprochen.

 

Der Vorhabenträger hat in diesem Sinne bei der Stadt Zeitz die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB am 14.05.2024 beantragt.

 

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

 

Für die Flurstücke 88 der Flur 10 und 14/5 der Flur 11 der Gemarkung Würchwitz wird gemäß dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 107 - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik Solarpark Sprossen–aufgestellt (Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses).

 

Der Standort am ehemaligen Braunkohletagebau Zipsendorf Süd ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Dementsprechend muss der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz gesondert geändert werden.

 

 


 


1. Finanzielle Auswirkungen

 

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Geltungsbereichskarte

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1 BPlan107 Übersichtskarte.pdf (3690 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 FNP Geltungsbereich.pdf (2787 KB)