Vorlage - VIII/STR/65/0062/24
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 107 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik Solarpark Sprossen“ zu ändern.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB ist einzuleiten.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Die Öffentlichkeit ist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen sind vier Wochen bereit zu halten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche Grundlage: | § 2 (1) BauGB i.V.m. 1 (8) BauGB § 45 (3) Nr. 4 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
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Begründung:
Mit Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes (FNP) vom 30.9.2015 verfügt seit dem 31.10.2015 die Stadt Zeitz über einen wirksamen Flächennutzungsplan.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 107 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik Solarpark Sprossen“ muss im Parallelverfahren auch der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz dahingehend geändert werden.
Hintergrund ist, dass nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Daraus ergibt sich die Planerfordernis für den Änderungsbereich am Luftsportplatz Sprossen.
Das zu entwickelnde Areal befindet sich in der Gemarkung Würchwitz ober- und unterhalb des Luftsportplatzes Sprossen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 107 stellt aktuell im Flächennutzungsplan teilweise Fläche für die Landwirtschaft, sowie teilweise Sondergebiet dar.
Das Plangebiet liegt außerhalb der geltenden Schutzgebiete gemäß Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Mit dem Planungsziel der Änderung des Flächennutzungsplanes wird u.a. den in den Kapitel A-1.5 der Begründung formulierten Handlungsfeldern der Neuaufstellung des LEP LSA (strategisches Handlungsfeld 3 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel aktiv gestalten und Handlungsfeld 4 Energieversorgung des Landes nachhaltig sichern) entsprochen.
Die Übernahme sämtlicher mit dem Planverfahren verbundener Kosten werden durch die Vorhabenträgerin, geregelt durch Durchführungsvertrag, übernommen.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Geltungsbereichskarte
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 1 FNP Übersichtskarte.pdf (3690 KB) | |||
2 | Anlage 2 BPlan107 Geltungsbereich.pdf (2081 KB) |