Inhalt

Vorlage - VIII/STR/BM/0063/24  

Betreff: Berufung sachkundiger Einwohner in beratende Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme (§ 49 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 KVG LSA)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Bürgermeister
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.09.2024 
ABGESAGT - Sondersitzung des Stadtrates Zeitz      
07.10.2024 
außerordentliche Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen     

Der Stadtrat beruft nachfolgend genannte sachkundige Einwohner der AfD Fraktion in die beratenden Ausschüsse wie folgt:

 

Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport  

 

Elvira Kröber

 

Stefanie Jonas

 

Ausschuss für Ordnung-, Sicherheit und IT - Sicherheit 

 

Uwe Hoyer

 

Jens Amberg

 

Bauausschuss

 

Jens Amberg

 

Thomas Nief

 


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 49 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 KVG LSA i. V. m. § 10 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

 

 

Begründung:

Die beratenden Ausschüsse werden laut §§ 10 Abs. 1 der Hauptsatzung mit jeweils 6 sachkundigen Einwohnern verstärkt.

 

Die Fraktionen benennen die sachkundigen Einwohner, der Stadtrat entscheidet über die Entsendung laut KVG.