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Vorlage - VIII/STR/65/0064/24  

Betreff: Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
16.10.2024 
Sitzung des Bauausschusses      
Haupt-, Wirtschafts- und Strukturwandelausschuss Vorberatung
24.10.2024 
Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Strukturwandelausschusses      
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
28.10.2024 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz      
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.10.2024    Sitzung des Stadtrates Zeitz      
Anlagen:
Anlage1_BPlan106.pdf
Anlage2_BPlan106.pdf

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaik, sowie der planungsrechtlichen Sicherung der erforderlichen Infrastruktur für die Netzeinspeisung und von Neben- und Erschließungsanlagen zur Realisierung eines Solarparks.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 106 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 12 (1) BauGB und 3 (1) in Verb. mit § 4 (1) BauGB

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz beabsichtigt, einem privaten Betreiber mit Sitz in Donauwörth die Errichtung einer rund 9,4 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-Anlage) im Außenbereich neben der

L 196 an der Kiesgrube Lindenberg zu ermöglichen.

 

Die geplante PV-Anlage befindet sich auf der Gemarkung Geußnitz südwestlich der Ortslage Wildenborn, an der Kiesgrube Lindenberg (gemäß Anlage 1 Übersichtskarte). Die geplante PV-Anlage dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll.

Das Vorhaben wurde im Ortschaftsrat Geußnitz am 25.03.2024 vorgestellt und dem Vorhaben zugestimmt.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ verfolgt die Stadt Zeitz das Ziel der Errichtung von Freiflächenphotovoltaik, sowie der planungsrechtlichen Sicherung der erforderlichen Infrastruktur für die Netzeinspeisung und von Neben- und Erschließungsanlagen zur Realisierung eines Solarparks.

 

Mit diesem Planungsziel wird u.a. den in Kapitel A-1.5 der Begründung formulierten Handlungsfeldern der Neuaufstellung des LEP LSA (strategisches Handlungsfeld 3 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel aktiv gestalten und Handlungsfeld 4 Energieversorgung des Landes nachhaltig sichern) entsprochen.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

 

r die Flurstücke 87/6, 87/10, 90/6, 90/7, 87/5,87/9, 90/8 teilweise, 69/9, 69/10, 69/11, 74/2, 87/7, 87/8, 87/3, 88/1, 88/2, 68/19, 69/12, 74/3 teilweise, 69/5 und 69/6 der Flur 5 der Gemarkung Geußnitz wird gemäß dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 106.

- Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ der Stadt Zeitz auf dem Gelände der Kiesgrube Lindenberg aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Vorhabenträger hat in diesem Sinne bei der Stadt Zeitz die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Verbindung mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB am 30.04.2024 beantragt.

 

Der Standort der Kiesgrube Lindenberg ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Dementsprechend muss der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz gesondert geändert werden.

 

An der Aufstellung des Bebauungsplanes und der damit verbundenen Realisierung der Investition besteht seitens des Vorhabenträgers und der Stadt Zeitz ein Interesse.

 

 

 

 

 


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Geltungsbereichskarte

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_BPlan106.pdf (4168 KB)    
Anlage 2 2 Anlage2_BPlan106.pdf (2302 KB)