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Vorlage - VIII/STR/65/0065/24  

Betreff: Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans als Parallelverfahren im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
16.10.2024 
Sitzung des Bauausschusses      
Haupt-, Wirtschafts- und Strukturwandelausschuss Vorberatung
24.10.2024 
Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Strukturwandelausschusses      
Ortschaftsrat Geußnitz Anhörung
28.10.2024 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz      
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.10.2024    Sitzung des Stadtrates Zeitz      
Anlagen:
Anlage1_BPlan106_FNP
Anlage1_BPlan106_FNP

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

den Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ zu ändern.

 

Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB ist einzuleiten.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist (Anlage 2).

 

Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

 

Die Öffentlichkeit ist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen sind vier Wochen bereit zu halten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Entwurf ist an die Vorgaben der Landesentwicklungsplanung und Regionalplanung (bzgl. Erneuerbare Energien) anzupassen.


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 2 (1) BauGB i.V.m. 1 (8) BauGB

§ 45 (3) Nr. 4 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

Mit Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes (FNP) vom 30.9.2015 verfügt seit dem 31.10.2015 die Stadt Zeitz über einen wirksamen Flächennutzungsplan.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ mit dem Ziel der Errichtung von Freiflächenphotovoltaik muss auch der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz dahingehend geändert werden. Hintergrund ist, dass nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

 

Das Plangebiet ist im derzeitigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Das zu entwickelnde Areal befindet sich in der Gemarkung Geußnitz an der L 196 zwischen den Ortschaften Wildenborn und Lindenberg auf dem Gelände der Lindenberger Kiesgrube.

 

Mit diesem Planungsziel wird u.a. den in Kapitel A-1.5 der Begründung formulierten Handlungsfeldern der Neuaufstellung des LEP LSA (strategisches Handlungsfeld 3 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel aktiv gestalten und Handlungsfeld 4 Energieversorgung des Landes nachhaltig sichern) entsprochen.

 

Die Übernahme sämtlicher mit dem Planverfahren verbundener Kosten werden durch die Vorhabenträgerin, geregelt durch Durchführungsvertrag, übernommen.

 


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Geltungsbereichskarte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_BPlan106_FNP (4210 KB)    
Anlage 2 2 Anlage1_BPlan106_FNP (4210 KB)