Vorlage - VIII/STR/65/0065/24
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
den Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ zu ändern.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB ist einzuleiten.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist (Anlage 2).
Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Die Öffentlichkeit ist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen sind vier Wochen bereit zu halten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Entwurf ist an die Vorgaben der Landesentwicklungsplanung und Regionalplanung (bzgl. Erneuerbare Energien) anzupassen.
Gesetzliche Grundlage: | § 2 (1) BauGB i.V.m. 1 (8) BauGB § 45 (3) Nr. 4 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
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Begründung:
Mit Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes (FNP) vom 30.9.2015 verfügt seit dem 31.10.2015 die Stadt Zeitz über einen wirksamen Flächennutzungsplan.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ mit dem Ziel der Errichtung von Freiflächenphotovoltaik muss auch der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz dahingehend geändert werden. Hintergrund ist, dass nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Das Plangebiet ist im derzeitigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Das zu entwickelnde Areal befindet sich in der Gemarkung Geußnitz an der L 196 zwischen den Ortschaften Wildenborn und Lindenberg auf dem Gelände der Lindenberger Kiesgrube.
Mit diesem Planungsziel wird u.a. den in Kapitel A-1.5 der Begründung formulierten Handlungsfeldern der Neuaufstellung des LEP LSA (strategisches Handlungsfeld 3 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel aktiv gestalten und Handlungsfeld 4 Energieversorgung des Landes nachhaltig sichern) entsprochen.
Die Übernahme sämtlicher mit dem Planverfahren verbundener Kosten werden durch die Vorhabenträgerin, geregelt durch Durchführungsvertrag, übernommen.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Geltungsbereichskarte
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage1_BPlan106_FNP (4210 KB) | |||
2 | Anlage1_BPlan106_FNP (4210 KB) |