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Vorlage - VIII/STR/OB/0069/24  

Betreff: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
zur kommunalen Zusammenarbeit der Rechnungsprüfungsämter der Städte Merseburg, Weißenfels, Naumburg und Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Rechnungsprüfungsamt
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Finanz-, Digitalisierungs- und Rechnungsprüfungsausschuss Information
22.10.2024 
Sitzung des Finanz-, Digitalisierungs- und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen     
Haupt-, Wirtschafts- und Strukturwandelausschuss Information
24.10.2024 
Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Strukturwandelausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Information
30.10.2024 
Sitzung des Stadtrates Zeitz      
Anlagen:
Kooperationsvereinbarung Stand 04.09.2024 mit einer Korrektur

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der beigefügten Kooperationsvereinbarung zur kommunalen Zusammenarbeit der Rechnungsprüfungsämter der Städte Merseburg, Weißenfels, Naumburg und Zeitz zu.


 

Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Rechnungsprüfungsämter der Städte Merseburg, Weißenfels, Naumburg und Zeitz tauschen sich bereits seit Längerem bei Fragen und Problemen zu den ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben der Rechnungsprüfungsämter aus. Dieser bisher rein informelle Austausch soll intensiviert werden, um noch effektiver den steigenden Anforderungen in der Rechnungsprüfung gerecht zu werden und ggf. kurzfristige personelle Engpässe auszugleichen.

 

In enger Abstimmung der Oberbürgermeister und Rechnungsprüfungsämter der beteiligten Städte wurde die Kooperationsvereinbarung erarbeitet. Seitens der Kommunalaufsichten des Burgenlandkreises und des Saalekreises als auch des Landesverwaltungsamtes gab es Hinweise, die in die Bearbeitung der Vereinbarung eingeflossen sind. Eine Genehmigungspflicht besteht für diese Vereinbarung nicht. Durch den angestrebten Stadtratsbeschluss soll der Wille der jeweiligen Vertretung zur kommunalen Zusammenarbeit dokumentiert werden.

 

Die Kooperationsvereinbarung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten. r Dezember 2024 ist die Unterzeichnung durch die Oberbürgermeister angedacht.


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kooperationsvereinbarung Stand 04.09.2024 mit einer Korrektur (126 KB)