Vorlage - VIII/STR/OB/0069/24
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Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der beigefügten Kooperationsvereinbarung zur kommunalen Zusammenarbeit der Rechnungsprüfungsämter der Städte Merseburg, Weißenfels, Naumburg und Zeitz zu.
Gesetzliche Grundlage: | KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: |
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Begründung:
Die Rechnungsprüfungsämter der Städte Merseburg, Weißenfels, Naumburg und Zeitz tauschen sich bereits seit Längerem bei Fragen und Problemen zu den ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben der Rechnungsprüfungsämter aus. Dieser bisher rein informelle Austausch soll intensiviert werden, um noch effektiver den steigenden Anforderungen in der Rechnungsprüfung gerecht zu werden und ggf. kurzfristige personelle Engpässe auszugleichen.
In enger Abstimmung der Oberbürgermeister und Rechnungsprüfungsämter der beteiligten Städte wurde die Kooperationsvereinbarung erarbeitet. Seitens der Kommunalaufsichten des Burgenlandkreises und des Saalekreises als auch des Landesverwaltungsamtes gab es Hinweise, die in die Bearbeitung der Vereinbarung eingeflossen sind. Eine Genehmigungspflicht besteht für diese Vereinbarung nicht. Durch den angestrebten Stadtratsbeschluss soll der Wille der jeweiligen Vertretung zur kommunalen Zusammenarbeit dokumentiert werden.
Die Kooperationsvereinbarung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten. Für Dezember 2024 ist die Unterzeichnung durch die Oberbürgermeister angedacht.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Kooperationsvereinbarung Stand 04.09.2024 mit einer Korrektur (126 KB) |