Vorlage - VIII/STR/40/0071/24
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Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Annahme des Sponsorings der SWP Süssemilch Waidhas Planungsgesellschaft mbH, Goethestraße 5, 07545 Gera an die Grundschule Schnaudertal, Kirchplatz 2 in 06712 Zeitz OT Kayna im Wert von 1.005,30 € zu.
Gesetzliche Grundlage: | § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
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Begründung:
Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG – LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 4 und 5 KVG – LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz in der zurzeit gültigen Fassung der Hauptausschuss.
Die SWP Süssemilch Waidhas Planungsgesellschaft mbH hat der Grundschule Schnaudertal (Kayna) 82 Schul-T-Shirts gekauft und entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Dieses Sponsoring entspricht einem geldwerten Vermögen in Höhe von 1005,30 €.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: 21110 | |
Sachkonto: 527160, 446101 | |
Bemerkung: Das Konto 527160 wird für Sponsoringzwecke für Grundschulen durch den Fachbereich Finanzen neu eingerichtet.
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig
Anlagen: keine