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Vorlage - VIII/STR/40/0071/24  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Sponsoring gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-, Wirtschafts- und Strukturwandelausschuss Entscheidung
24.10.2024 
Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Strukturwandelausschusses      

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Annahme des Sponsorings der SWP Süssemilch Waidhas Planungsgesellschaft mbH, Goethestraße 5, 07545 Gera an die Grundschule Schnaudertal, Kirchplatz 2 in 06712 Zeitz OT Kayna im Wert von 1.005,30 € zu.


 

Gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz                                        i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

 

 

Begründung:

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben  und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 4 und 5 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz in der zurzeit gültigen Fassung der Hauptausschuss.

 

Die SWP Süssemilch Waidhas Planungsgesellschaft mbH hat der Grundschule Schnaudertal (Kayna) 82 Schul-T-Shirts gekauft und entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Dieses Sponsoring entspricht einem geldwerten Vermögen in Höhe von 1005,30 €.


 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 21110

Sachkonto: 527160, 446101

Bemerkung: Das Konto 527160 wird für Sponsoringzwecke für Grundschulen durch den Fachbereich Finanzen neu eingerichtet.

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen: keine