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Vorlage - VIII/STR/STR/0076/24  

Betreff: Ausschreibung von Pachtflächen im Ernst-Thälmann-Stadion für die Installation von Photovoltaikanlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
Verfasser:Fraktion CDU/Zeitz21 u. Fraktion SPD/Die Linke/Grüne
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.10.2024 
außerordentliche Sitzung des Stadtrates Zeitz      
Anlagen:
2024_24_09_Anlage zur Ausschreibung von Pachtflächen im Ernst-Thälmann-Stadion für die I

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

die als Anlage beigefügte Ausschreibung im Michaelboten bezüglich der Verpachtung einer Teilfläche mit den Abmaßen von max. 12,00m x 500m im Bereich der Zuschauerplätze sowie der Dachfläche des Funktionalgebäudes des Ernst-Thälmann-Stadions in der Gemarkung Zeitz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Martin Exler        Horst Heller

Fraktionsvorsitzender       Fraktionsvorsitzender

CDU/Zeitz21        SPD/Die Linke/Grüne


 


 

Gesetzliche Grundlage:

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

 

 

Begründung:

Es ist geplant, Pachtflächen im Bereich der Zuschauerplätze sowie auf dem Dach des Funktionsgebäudes des Ernst-Thälmann-Stadions Zeitz für die Installation von Photovoltaikanlagen auszuschreiben.

 

Auf der ca. max. 12m x 500m großen Teilfläche des Stadions ist die Photovoltaikanlage auf der Dachfläche einer durch den Betreiber zu errichtenden Zuschauerüberdachung zu installieren. Diese Überdachung wird umlaufend im Stadion über den Plätzen der Zuschauer (Sitz- und Stehplätze) errichtet. Sie muss allen Anforderungen für die Photovoltaikanlage sowie für die Zuschauerbereichsüberdachung gemäß dem in der Anlage beigefügten Ausschreibungstext erfüllen. Alle Kosten in Bezug auf die Anschaffung und Errichtung trägt der Betreiber.

 

Die Pachtdauer beträgt 20 Jahre mit der Option auf Verlängerung.

 

Bei einer Verpachtung an private Betreiber muss darauf geachtet werden, dass nach Ende der Pachtdauer das Eigentumsrecht an der Überdachung entweder an die Stadt Zeitz fällt oder dass ein Rückbau der Photovoltaikanlage/Überdachung seitens des Betreibers erfolgt sowie dass eventuell beim Rückbau an der Dachfläche des Funktionalgebäudes entstehende Schäden durch den Betreiber beseitigt werden müssen. Hier ist eine Rückbaubürgschaft zu empfehlen.

 

Es sollte ein Betreiber gewählt werden, bei dessen Eintritt ins Pachtverhältnis die Stadt Zeitz die bestmöglichste Wertschöpfung erzielt (z. B. Pachtzahlung nach Erträgen, Versorgung des Funktionalgebäudes mit Solarstrom für Energie und Warmwasseraufbereitung, regionaler Betreiber). Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass durch die Verpachtung der Flächen für die Photovoltaikanlagen auch die spätere Umsetzung der Wärmeplanung möglich ist.

 

Die Beschlussfassung bringt mit Ausnahme der durch die Ausschreibung im Michaelboten entstehenden Kosten keine finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt mit sich, da laut Ausschreibung alle im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb, der Unterhaltung sowie einem eventuell erfolgenden Rückbau, für Anträge, Genehmigungen, Versicherungen etc. entstehende Kosten zu Lasten des künftigen Betreibers gehen. Die im Gegenzug zu erzielenden Pachteinnahmen kommen hingegen dem städtischen Haushalt zugute. Für die Nutzung des Stadions ergibt sich eine deutliche Verbesserung durch Schutz der Zuschauerplätze vor Regen, Schnee und direkter Sonneneinstrahlung. Die Vorlage entspricht somit sowohl dem Leitbild als auch den Anforderungen des HKK.
 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

4. Entspricht den Vorgaben des HKK

Ja    Nein   nicht einschlägig


Anlagen:

Ausschreibungstext

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024_24_09_Anlage zur Ausschreibung von Pachtflächen im Ernst-Thälmann-Stadion für die I (224 KB)